Protokoll der 38. ordentlichen Sitzung

19.02.2010

N i e d e r s c h r i f t

 

über die 38. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Ruprechtshofen am Freitag, dem 19. Februar 2010, im Gemeindesaal Ruprechtshofen.

 

Die Einladung ist am 12. Februar 2010 durch Kurrende an sämtliche Mitglieder des Gemeinderates ergangen.

 

 

Anwesend waren:

1.)     Bürgermeister                                OSR Hermann Heiß

2.)     Vizebürgermeister                         Josef Lehner

3.)     Geschäftsf. GR                               Ing. Werner Gallistl

4.)     Geschäftsf. GR                               Rudolf Riegler

5.)     Geschäftsf. GR                               Karl Gattringer

6.)     Geschäftsf. GR                               Josef Handl

7.)     Gemeinderat                                   Andreas Loidhold (ab 16.23 Uhr)

8.)     Gemeinderat                                   Ing. Andreas Aigelsreiter

9.)     Gemeinderat                                    Martin Leeb

10.)   Gemeinderat                                    Wolfgang Potzmader (ab 16.23 Uhr)

11.)   Gemeinderat                                    Franz Reisinger

12.)   Gemeinderat                                   Ing. Leopold Gruber-Doberer (ab 17.22 Uhr, Pkt. 8)

13.) Gemeinderat                                     Engelbert Biber

14.)   Gemeinderat                                   Franz Guger   (bis 18.50 Uhr, Pkt. 11)

15.)    Gemeinderat                                    Josef Bernauer

16.)   Gemeinderat                                    Andreas Wieser (ab 16.32 Uhr, Pkt. 2)

17.)   Gemeinderat                                    Herbert Enigl

 

Entschuldigt waren:

1.)     Gemeinderat                                    Karl Emsenhuber

2.)     Gemeinderat                                   NR Leopold Mayerhofer

3.)     Gemeinderat                                   Friedrich Fellner

4.)     Gemeinderat                                   Gerald Streimelweger

                                                                 

Außerdem waren anwesend:

1.)     Schriftführer                                   Wilfried Schrattmaier

2.)  1 Zuhörer, Hubert Fischl

 

Beginn der Sitzung: 16.23 Uhr                                          Ende der Sitzung: 19.00 Uhr

 

Vorsitzender: Bgm. OSR Hermann Heiß

 

 

Die Sitzung ist beschlussfähig.

Die Sitzung ist öffentlich.

 

T a g e s o r d n u n g

 

Öffentliche Sitzung:

Pkt.:  1Genehmigung und Fertigung des Protokolls von der 37. Sitzung.

2  Beschlussfassung von Subventionsansuchen.

3  Beschlussfassung Fördervertrag Sanierung Hochwasser-Schäden Juni 2009.

4  Beschlussfassung Benutzungserlaubnis Stellplatz Verkaufswagen Fischl.

5  Beschlussfassung Übernahme Nebenanlagen an L 5256 und L 5272.

6  Beschlussfassung Übernahme von Weganlagen ins öffentliche Gut

a)      Güterweg Geretzbach (Änderung bei Schendl)

b)     Güterweg Oed (Pasteiner) - Ockert (Teufel)

         7 Beschlussfassung Sanierung Gemeindeweg Gastecker, Rottenhof.

8 Beschlussfassung Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in

der Katastralgemeinde Rainberg.

9 Bericht von der Gebarungsprüfung des Prüfungsausschusses.

10 Beschlussfassung Rechnungsabschluss 2009.

11 Bericht des Bürgermeisters.

12 Berichte und Anfragen der Gemeinderäte.

 

Nichtöffentliche Sitzung:

13   Beschlussfassung Dienstvertrag Michaela Funiak.

 

 

E r l e d i g u n g

 

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, stellt um 16.23 die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Der festgesetzte Sitzungsbeginn um 16.00 Uhr konnte wegen der Verspätung einiger Gemeinderatsmitglieder nicht eingehalten werden.

 

Zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Genehmigung und Fertigung des Protokolls der 37. Sitzung.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung keine Einwände erhoben wurden. Jeder Gemeinderat hat eine Kopie des Protokolls erhalten.

Bgm. Heiß stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge das letzte Sitzungs-protokoll beschließen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Das Sitzungsprotokoll gilt daher als genehmigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

 

Punkt 2  der Tagesordnung:

Beschlussfassung von Subventionsansuchen.

 

Sachverhalt: Der Bürgermeister berichtet über die von ihm bewilligten Ansuchen gemäß GR-Beschluss vom 6.10.2008.

Folgende Subventionsansuchen liegen vor:

Sportunion                                                                                                                       1.500,--

Pfarrbücherei                                                                                                                      500,--

NÖ Zivilschutzverband                                                                                                      145,--

Benedict Randhartinger-Gesellschaft (lt. Ansuchen: € 2.500,--,
Antrag des Bürgermeisters: Bewilligung von € 2.000,-)                                             2.000,--

ÖVP-Ball (Rückerstattung Lustbarkeitsabgabe 60%)                                                    248,40

Lumpenverein Landfriedstetten (Rückerst. Lustbarkeitsabgabe 60%)                         126,--

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die Subvention bewilligen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: 2 Gegenstimmen gegen Subvention für Lumpenverein Landfriedstetten (SPÖ – GfGR Josef Handl, GR Josef Bernauer).

 

 

Punkt 3  der Tagesordnung:

Beschlussfassung Fördervertrag Sanierung Hochwasser-Schäden Juni 2009

 

Sachverhalt: Die Annahme der Förderverträge der Kommunalkredit und des NÖ Wasserwirtschaftsfonds sind zu beschließen.

ABA Ruprechtshofen, BA 07

Sanierung Schäden nach dem Hochwasserereignis vom Juni 2009

Von der Gemeinde wurden mit Ansuchen vom 12.08.2009 Fördermittel zur Behebung der HW-Schäden vom Juni 2009 an der Kanalisation Ruprechtshofen beantragt.

Aufgrund der geltenden Förderrichtlinien ist die Finanzierung wie folgt vorgesehen:

Mittel des NÖWWF ( nicht rückzahlbarer Beitrag )                                              6.000,00

Mittel des Bundes ( Investitionszuschuss nicht rückzahlbar )                            € 31.500,00

Mittel des Katastrophenfonds ( nicht rückzahlbarer Beitrag )                           € 37.500,00

Gesamtinvestitionskosten ( ohne MWST. )                                                         € 75.000,00

 

a.) Annahme der Fördermittel des Bundes:

Vom Bund (vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH.) liegt ein Fördervertrag A902451 vom 26.11.2009 vor. Zu den Investitionskosten in Höhe von € 75.000,00 ohne MWSt. wurde eine Förderung im Ausmaß von € 31.500,00 ohne MWSt. in Form eines einmaligen Investitionszuschusses gewährt.

Der GR beschließt die Annahme des Fördervertrages des Bundes einschließlich der darin enthaltenen Förderbedingungen.

b.) Annahme der Fördermittel des NÖ Wasserwirtschaftsfonds:

Nach Rücksprache mit dem NÖWWF ist für das Bauvorhaben eine Förderung im Ausmaß von € 6.000,00 ohne MWSt. vorgesehen. Die Förderung gelangt als nicht rückzahlbarer Beitrag zur Auszahlung. Die Übermittlung der schriftlichen Förderzusicherung ist erst Mitte Februar 2010 vorgesehen.

Der GR beschließt grundsätzlich die Annahme der Förderzusicherung des NÖWWF einschließlich der darin enthaltenen Förderbedingungen.

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die Annahme der Förderverträge beschließen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

 

Punkt 4  der Tagesordnung:

Beschlussfassung Benutzungserlaubnis Stellplatz Verkaufswagen Fischl.

 

Sachverhalt: Die Frist für die Benutzungserlaubnis von öffentlichem Gut für den Verkaufswagen der Bäckerei Fischl läuft am 31. März 2010 aus. Herr Fischl hat am 27. Jänner 2010 schriftlich um die unbefristete Verlängerung der Benützungserlaubnis für die Parkfläche am Hauptplatz angesucht. Im Falle einer positiven Beschlussfassung durch den Gemeinderat kann somit das jährliche Ansuchen um Verlängerung entfallen. Es soll aber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingeräumt werden.

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die unbefristete Verlängerung der Benützungserlaubnis für die Parkfläche am Hauptplatz erteilen

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

 

Punkt 5  der Tagesordnung:

Beschlussfassung Übernahme Nebenanlagen an L 5256 und L 5272

 

Sachverhalt: Die Marktgemeinde Ruprechtshofen soll die vom NÖ Straßendienst (StrM Mank) auf Kosten der Gemeinde hergestellten Anlagen (Nebenanlagen entlang der L 5256 und der L 5272; L 5256 von km 1,920 bis km 1,963 (links) Haltestelle „Stressler“, L 5272 von km 2,350 bis km 2,375 (links) Spitzgraben „Riedl“ und L 5272 von km 2,480 bis km 2,488 (rechts) Spitzgraben „Graf“) in ihre Verwaltung und Erhaltung übernehmen.

Die Gemeinde bestätigt, dass die vom NÖ Straßendienst hergestellten Anlagen ordnungsgemäß ausgeführt sind und erklärt, an den NÖ Straßendienst aus diesem Titel keine weiteren Forderungen zu stellen bzw. bei Forderungen Dritter den NÖ Straßendienst schad- und klaglos zu halten.

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die Übernahme der Nebenanlage in ihre Verwaltung und Erhaltung beschließen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

 

Punkt 6  der Tagesordnung:

Beschlussfassung Übernahme von Weganlagen ins öffentliche Gut

a)      Güterweg Geretzbach (Änderung bei Schendl)

b)     Güterweg Oed (Pasteiner) - Ockert (Teufel)

 

Sachverhalt:

a)       Die Parzellengrenzen zwischen Liegenschaft Schendl und öffentlichem Gut stimmen mit dem Naturstand nicht überein, im Zuge des Verfahrens sollen die Parzellengrenzen entsprechend angepasst werden. Die betroffenen Grundeigentümer sind informiert und mit den Maßnahmen einverstanden.

b)      Der Güterweg Oed-Ockert wurde neu vermessen und an den Naturstand angepasst. Der erforderliche Grund wurde von der Fam. Pasteiner kostenlos an die Gemeinde abgetreten. Der Weg soll ins öffentliche Gut übernommen werden.

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die Übernahme der Weganlagen ins öffentliche Gut beschließen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

 

Punkt 7  der Tagesordnung:

Beschlussfassung Sanierung Gemeindeweg Gastecker, Rottenhof.

 

Sachverhalt: Die Familie Gastecker in Rottenhof sucht um Staubfreimachung des Zufahrtsweges an. Der Weg ist überwiegend in der Gemeinde St. Leonhard/F. gelegen. Eine Übernahme als Güterweg ins öffentliche Gut soll unterbleiben, da die übrigen Anlieger an dieser Lösung kein Interesse zeigen. VBgm. Lehner berichtet, dass im Gemeindegebiet von St. Leonhard eine Spritzdecke aufgebracht werden soll, der Ruprechtshofener Abschnitt soll asphaltiert und als Hofzufahrt ausgeführt werden. Der Grundbau wird von der Fam. Gastecker hergestellt. Die Maßnahme soll noch in der aktuellen GR-Periode behandelt werden. Die Förderung der Hofzufahrt soll nach dem geltenden Rahmenbeschluss des Gemeinderates gewährt werden.

 

Antrag des Bürgermeisters: Der Gemeinderat soll die Förderung für eine Hofzufahrt gemäß dem Rahmenbeschluss in der 32. Sitzung vom 3. April 2009, TOP 3, beschließen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

 

Punkt 8  der Tagesordnung:

Beschlussfassung Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in

der Katastralgemeinde Rainberg.

 

Sachverhalt: D er Entwurf zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in der KG Rainberg war vom 23.11.2009 bis zum 4.1.2010 zur allgemeinen Einsichtnahme am Gemeindeamt aufgelegt. Das Schreiben der NÖ Landesregierung, Abt. RU1, vom 11.1.2010 mit Gutachten von DI Pelz-Grundner, Abt. RU2, vom 18.12.2009 wurde den Gemeinderäten zur Kenntnis gebracht. 7 Stellungnahmen   ( Taschl, Maier, Aigner, Prof.Dr.Pelinka, Blauensteiner, Sandler, M. Pelinka) wurden den Gemeinderäten zur Kenntnis gebracht. Mit Herrn Sandler wurde die Umlegung des Weges besprochen. Nach Möglichkeit soll eine Güterweggemeinschaft aller Grundbesitzer und der Gemeinde Ruprechtshofen gebildet werden.

Die Umwidmung der Parzelle 848/1 in der KG Rainberg erfolgt mit der Auflage, dass die Aufschließung der neuen Bauparzellen von der Landesstraße aus erfolgt.

Die Empfehlung des Raumplaners DI Schedlmayer zu den 7 abgegebenen Stellungnahmen wurde besprochen :

 

ABÄNDERUNG DES

ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES/

FLÄCHENWIDMUNGSPLANES DER

MARKTGEMEINDE RUPRECHTSHOFEN

 

E M P F E H L U N G E N

ZUR BEHANDLUNG DER SCHRIFTLICHEN STELLUNGNAHMEN

ZUM AUFGELEGTEN ENTWURF

DER ABÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES UND

DES ÖRTLICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPTES

 

0. VORBEMERKUNGEN Die Unterlagen zur Abänderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes bzw. Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Ruprechtshofen sind in der Zeit vom 23.11.2009 bis 4.1.2010 im Gemeindeamt während der Amtsstunden öffentlich aufgelegt gewesen.

Während dieser Auflagefrist sind insgesamt 7 Stellungnahmen abgegeben worden. Unter Punkt 1. werden Empfehlungen an den Gemeinderat abgegeben, wie diese Stellungnahmen aufgrund der rechtlichen und fachlichen Vorschriften des NÖ-Raumordnungsgesetzes zu behandeln sind. Dabei werden die einzelnen Stellungnahmen kommentiert und die Empfehlung der Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung des jeweiligen Änderungswunsches entsprechend begründet.

 

1. DIE STELLUNGNAHMEN IM EINZELNEN

 

lfd. Nr. 1: TASCHL Cäcilia betr. Grundstück 254, KG. Rainberg

nicht zu berücksichtigen

Das Grundstück 254 war bisher im Entwicklungskonzept als Siedlungserweiterungsgebiet ausgewiesen. Aufgrund der Umstrukturierungen des Siedlungsentwicklungsgebietes im Ortsteil Rainberg konnte eine Reduktion der künftig zu erwartenden Leitungslängen und damit Infrastrukturinvestitionen erreicht werden. Dies wurde auch im Gutachten der Amtssachverständigen für Raumplanung und Raumordnung, Dipl.-Ing. Pelz-Grundner, vom 18.12.2009 anerkannt. Darin heißt es: „Die Abänderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes für die Ortschaft Rainberg wurde in den vorliegenden Unterlagen nachvollziehbar begründet. Aus fachlicher Sicht ist vor allem die Entscheidung der Gemeinde für die wirtschaftlich günstigere Variante zu begrüßen, da diese einen maßgeblichen Beitrag dazu leistet, die Abgaben der Gesamtbevölkerung möglichst gering zu halten“. Wie die Stellungnehmende selbst schreibt, ist dieses Grundstück bereits seit 2004 als Siedlungserweiterungsgebiet vorgesehen gewesen. Es gab seit den letzten 5 Jahren jedoch keine konkreten Vorschläge einer Parzellierung bzw. einer vertraglichen Baulandwidmung in diesem Gebiet. Auch aus diesem Grund wird nun das Siedlungserweiterungsgebiet in Rainberg umstrukturiert.

 

lfd. Nr. 2: MAIER Stefan

nicht zu berücksichtigen

Aus dieser Stellungnahme geht nicht klar hervor, welchen Änderungswunsch der Stellungnehmende hat. Es ist lediglich von einer „Ausfahrt“ die Rede. Die einzige Ausfahrt, die sich durch die geplante Änderung verändert, ist jene auf dem Grundstück 250. Die Übersichtlichkeit ist in jedem Fall gegeben und auch die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs kann gewährleistet werden.

 

lfd. Nr. 3: AIGNER Johann und Petra betr. Grundstück 847, KG. Rainberg

Aufnahme in das Bauland nicht zu berücksichtigen

Dieser Wunsch wurde seitens des Ortsplaners und der Gemeinde mehrmals an das Amt der NÖ-Landesregierung herangetragen, jedoch immer wieder abgelehnt. Eine Berücksichtigung hätte daher zur Folge, dass die gesamte Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes abgelehnt wird. Überdies war es nicht Gegenstand des Auflageverfahrens.

 

lfd. Nr. 4: Prof. Dr. PELINKA Hartmut

nicht zu berücksichtigen

Diese Stellungnahme spricht sich generell gegen die Neuausweisung von Bauland aus. Diese Stellungnahme ist abzulehnen, weil es in Summe zu keiner Neuausweisung von Bauland kommt, sondern die Flächenbilanz nahezu gleich ist. Überdies wird durch die Umstrukturierung der Siedlungsflächen im örtlichen Entwicklungskonzept insgesamt eine Reduktion des künftigen Baulandes erreicht. Ein Verordnungsprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof kann nur von einem im Bauverfahren betroffenen Anrainer angestrengt werden. Diesem kann jedoch mit Gelassenheit entgegengesehen werden, weil auch bereits ein positives Gutachten des Amtes der NÖ-Landesregierung zu den geplanten Änderungen vorliegt.

 

lfd. Nr. 5: BLAUENSTEINER Josef und Leopoldine

betr. Grundstück 848/1 u. Wegparzelle 1280, KG. Rainberg

nicht zu berücksichtigen

Diese Stellungnahme spricht sich gegen die Umwidmung des genannten Grundstückes in Bauland-Agrargebiet aus. Es liegt bereits ein positives raumordnungsfachliches Gutachten des Amtes der NÖ-Landesregierung vor, welches die in der Stellungnahme angeführten Argumente entkräftet. Überdies wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Beschattung die Bestimmungen der NÖ-Bauordnung einzuhalten sind (Lichteinfall unter 45°).

 

lfd. Nr. 6: SANDLER Johann betr. Grundstücke 250, 251 u. 252/1

teilweise zu berücksichtigen

Der Weg, der im Entwurf im Südosten des Grundstückes 250 vorgesehen ist, soll gestrichen und in einer verminderten Breite auf den Bestand zurückgeführt werden. Die bisher vorgesehene Straßenbreite von ca. 8,5m ist nicht mehr erforderlich, weil sich dahinter kein Siedlungsentwicklungsgebiet mehr befindet. Was die Ausführungen zu den Umstrukturierungen des Baulandes insgesamt in Rainberg betrifft, so ist festzustellen, dass diese bereits von der Aufsichtsbehörde geprüft wurden und als positiv klassifiziert wurden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der Stellungnehmende seit langem Zeit gehabt hätte seine Grundstücke einer Bebauung zuzuführen. Bekanntlich war dieses Grundstück bereits vor 2004 zur Gänze als Bauland gewidmet. Nunmehr könnten doch immerhin 3 bis 4 Grundstücke abgeteilt und einer Bebauung zugeführt werden. Abschließend wird darauf verwiesen, dass die Gemeinde keinesfalls verantwortlich gemacht werden kann, dass in diesem Bereich keinerlei Aktivitäten stattgefunden haben. Diese hätten vom Grundeigentümer ausgehen müssen, der etwa durch ein Parzellierungskonzept oder einen Teilungsplan die Möglichkeit für eine entsprechende Zufahrt zu den rückwärtigen Grundstücken vorgesehen hätte.

 

lfd. Nr. 7: PELINKA Michaela

nicht zu berücksichtigen

Siehe hiezu auch Kommentar zu Stellungnahme lfd. Nr. 4.

 

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Dr. techn. Herbert Schedlmayer

 

Anlagen: Flächenwidmungsplan-Auswechslungsplan zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat

 

Zusatz zum Gemeinderatsbeschluss vom 19.02.2010: Ergänzung zum Änderungspunkt 3

Zum geplanten erhaltenswerten Gebäude im Grünland in der Katastralgemeinde Rainberg Parzelle Nr. 832 mit der geplanten laufenden Nummer 62 wird folgender Sachverhalt festgehalten:

Bei dem besagten Gebäude handelt es sich um ein sehr altes Bauernhaus, welches bereits seit ca. 100 Jahren besteht. Im Jahr 1956 wurde mit Baubewilligung vom 21.04.1956 eine Aufstockung des östlichen Gebäudeteils bewilligt und errichtet.

Das Gebäude war im Flächenwidmungsplan als erhaltenswertes Gebäude im Grünland ausgewiesen. Im Zuge der Bestandserhebung für die Grundlagenforschung zum Örtlichen Raumordnungsprogramm im Jahr 2001 wurde jedoch festgestellt, dass hier noch eine landwirtschaftliche Nutzung stattfand. Deshalb wurde im Zuge der Erstellung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes 2005 insbesondere im Zuge der Neudarstellung des Flächenwidmungsplanes das besagte Gebäude nicht mehr als Geb ausgewiesen.

Im Jahr 2003 wurde mit Bescheid vom 13.05.2003 (baubehördliche Bewilligung ZI. 131-9/891-2003) westseitig des Gebäudes ein Um- und Zubau bewilligt.

Im Zuge eines Lokalaugenscheins mit dem Bausachverständigen des NÖ Gebietsbauamtes III St. Pölten, Ing. Joachim Grossinger am 23.12.2009 wurde festgestellt, dass dieser Zubau mit dem Altbestand baulich fix verbunden ist und somit Alt- und Neubau im Flächenwidmungsplan als ein Gebäude darzustellen sind.

Mittlerweile wurde die landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben. Nun ist es also zur Bestandssicherung notwendig, das Gebäude wieder als Grünland-erhaltenswertes Gebäude auszuweisen. Wie oben erläutert handelt es sich also um EIN Grünland-erhaltenswertes Gebäude.

Abschließend wird festgehalten, dass also bei dem besagten Gebäude eine Erweiterung der Wohnnutzfläche für familieneigenen Wohnbedarf bereits stattgefunden hat und durch zusätzliche Erweiterungen des Gebäudes die im NÖ ROG 1976 festgelegte Maximalgröße an Wohnnutzfläche von 260 m² nicht überschritten werden darf.

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes beschließen.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2010, nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen, folgende

 

V E R O R D N U N G

beschlossen.

 

§ 1      Gemäß § 22 Abs.(1) des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl.8000-23, wird das örtliche Raumordnungsprogramm samt Entwicklungskonzept in der Katastralgemeinde Rainberg abgeändert.

 

§ 2      Die Plandarstellung, die gemäß § 2 Z. 3a der Planzeichenverordnung,
LGBl. 8000/2-0, als Farb-Neudarstellung ausgeführt und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

 

§ 3      Diese Verordnung wird nach ihrer Genehmigung durch das Amt der NÖ-Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.

 

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

 

Punkt 9  der Tagesordnung:

Bericht von der Gebarungsprüfung des Prüfungsausschusses.

 

Sachverhalt: Am 1. Februar 2010 erfolgte eine angesagte Gebarungsprüfung und die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2009. Mängel wurden keine festgestellt. Die gesamte Gebarung wird wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig geführt.

Antrag des Obmann-Stv. des Prüfungsausschusses: Dem Bürgermeister und dem Kassenverwalter soll die Entlastung ausgesprochen werden.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Punkt 10  der Tagesordnung:

Beschlussfassung Rechnungsabschluss 2009.

 

Sachverhalt: Der vom Bürgermeister erstellte Entwurf des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2009 war in der Zeit vom 25.1. bis zum 7.2.2010 am Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die Auflage wurde ortsüblich kundgemacht. Jeder im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei wurde bei Beginn der Auflagefrist eine Ausfertigung des Entwurfes ausgefolgt. Es wurden keine schriftlichen Erinnerungen eingebracht.

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll den beiliegenden Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2009 beschließen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

 

Punkt 11  der Tagesordnung:

Bericht des Bürgermeisters.

 

-          LEADER-Förderantrag für Hochwasserschutzbau Zwerbach wurde bewilligt, es werden 100% des Nettoaufwandes (€ 316.700,-) gefördert. Die anfallende Mehrwertsteuer ist von der Gemeinde zu tragen.

-          Veranstaltungshinweise:
Kulturvorhaben von Gemeinden: Förderungen der EU, 2.3.2010, Ybbs

-          3.3.2010: Abflussuntersuchung der Fa. Geoconsult: Vorstellung für die betroffenen Gemeinden im Gemeindesaal Ruprechtshofen. Vorstellung für die Bevölkerung voraussichtlich im Sommer 2010.

-          Bericht über Verkehrsbehinderung in Zinsenhof durch ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge im Bereich der Liegenschaft Kinast. Eine entsprechende Anzeige ist bei der Gemeinde eingegangen und wurde an die BH zur Bearbeitung weitergeleitet.

-          Gewerberechtliche Überprüfung bei der Fa. Grandits am 13. 1. 2010. Es wurden keine Beanstandungen vorgebracht, allerdings sind Blutreste durch abgestellte Container von Anlieferern in die Melk gelangt. Diese Container sind so abzustellen, dass diese Abwässer in den Reinigungskreislauf der Kläranlage eingebracht werden.

-          Bericht über die Gemeindeschimeisterschaften: Trotz der Witterung sehr guter Besuch. Die Siegerehrung wurde im Centrum durchgeführt. Der Bürgemeister bedankt sich bei den Veranstaltern für die gute Organisation.

-          Vinzenz-Überreichung am 26. Jänner in St. Pölten, Hypo-Geschäftsstelle. Amtsleiter Leeb hat an einem Preisausschreiben teilgenommen und eine von 30 „Vinzenz“-Polizistenattrappen gewonnen. Der Vinzenz soll an gefährlichen Stellen im Gemeindegebiet aufgestellt werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

-          27.1.2010 Gewerbeverhandlung in der Tischlerhei Hell in Koth.

-          29.1.2010 Überprüfungsverhandlung Gewerbebetrieb Teufl, Herr Teufl Wolfgang war bei der Verhandlung nicht anwesend, eine Zustimmung zur von der Gemeinde vorzuschreibenden Grundabtretung im Zuge der erforderlichen Parzellenvereinigung liegt nicht vor.

-          7.2.2010: Kindermaskenball des Verschönerungsvereines im GH Teufl, die Veranstaltung wurde gut besucht.

-          15.2.2010: 9.00 Uhr Kollaudierung der AWG Grabenegg-Rainberg, und AWG Baulanden. 16.00 Uhr: AGES Grabenegg: Forschungsplattform

-          5.3.2010: Generalversammlung Verschönerungsverein im Gasthaus Hager

-          12.3.2010: Vortrag Helmut Pichler, „Wüste Gobi“

-          16.2.2010: Faschingsdienstag: Maskenumzug der Volksschule, Vereine und Dorfgemeinschaften. Öffnung des ehemaligen Gasthauses Köninger für diesen einen Tag. Bewirtung der Gäste durch Bgm. Heiß und VBgm. Lehner. Angeboten wurden Würstchen, Bier, Wein und alkoholfreie Getränke. Der Reinerlös wird einem karitativen Zweck zugeführt werden.

 

 

Punkt 12  der Tagesordnung:

Berichte und Anfragen der Gemeinderäte.

 

VBgm. Josef Lehner berichtet über

·         die Schneeräumung: Die Kosten werden aufgrund der Witterung deutlich über denen des Vorjahres liegen. Es hat Beschwerden gegeben, die zum Teil berechtigt sind, zum Teil aber darauf zurückzuführen sind, dass manchmal ausgerückt wird, um Verwehungen zu beseitigen, die Bürger das Räumfahrzeug am Weg dorthin aber auf trockener Straße fahren sehen.

·         einen Wechsel im Leader Regional-Büro. Fr. Mag. Christina Gassner wird die Agenden von Fr. Mag. Gamsjäger übernehmen. Auswahl aus 28 Bewerbern.

 

GfGR Rudolf Riegler berichtet über

·         die abgelaufene Eislaufsaison 2009/10. Es konnten gegenüber der letzten Saison die Einnahmen um € 3.000,-- gesteigert werden, die Stromkosten haben sich bis Jänner um über € 5.900,-- reduziert. Abschaltung mit 28.2.2010. Sollte das Eis darüber hinaus halten, haben sich Hr. Pokorny und GfGR Motusz bereit erklärt, den Eislaufplatz kostenlos weiterzubetreuen, der damit erzielte Erlös soll zur Anschaffung eines Hot-Dog-Gerätes verwendet werden.

 

GfGR Karl Gattringer berichtet über

·         die geplante Faschings-Dichterlesung, die aus organisatorischen Gründen leider abgesagt werden musste. Es konnte mit der Literatengruppe kein Termin gefunden werden.

 

GfGR Josef Handl stellt fest, dass die Schneeräumung in Lasserthal insgesamt sehr gut funktioniert, gibt aber an, dass die Straße nach der Räumung sehr uneben ist. VBgm. Lehner gibt an, dass die Leisten des Schneepfluges abgenutzt waren und erst vor kurzem erneuert wurden. GfGR Handl bedankt sich beim Bürgermeister und beim Vizebürgermeister für die 35jährige gute Zusammenarbeit und bittet die Fraktionsobmänner um einen fairen GR-Wahlkampf.

 

GR Leopold Gruber-Doberer berichtet über

·         den Dienstleistungsvertrag und die Konsenserweiterung der Fa. Grandits von 1870 auf 2400 EW und bittet die Gemeinde, die erste von 5 Teilraten in der Höhe von € 6.591,08 (Gesamtbetrag: € 32.955,38) in Rechnung zu stellen. Das Gebäude der Fa. Grandits soll auf die Hochlaststufe umgeschlossen werden, die flächenbezogene Kanalgebühr reduziert sich allerdings durch diese Maßnahme nicht. Allerdings soll eine Reduktion der Schmutzfracht von ca. 100 EW zugestanden werden.

·         Probleme mit dem Wasserdruck bei der Fa. Grandits. Der Betrieb benötigt ca. 27.000 m3 Wasser pro Jahr. Mittelfristig wird ein Austausch der 80er-Zuleitung nach Zinsenhof erforderlich sein.

 

GfGR Werner Gallistl berichtet über

·         die neuen Wertscheine, die nicht von allen Unternehmen angenommen werden.

 

Anlässlich der letzten Vorstandssitzung in der Gemeinderatsperiode 2005-2010 wird ein Foto von den anwesenden Vorstandsmitgliedern gemacht.

 

 

Punkt 13  der Tagesordnung:

Beschlussfassung Dienstvertrag Michaela Funiak

Siehe Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung.

 

Nachdem keine Anträge und Anfragen mehr vorliegen und sämtliche Punkte der Tagesordnung erledigt wurden, hält der Bürgermeister anlässlich seiner letzten Gemeinderatssitzung eine Rückschau über 35 Jahre Tätigkeit als Gemeinderat und 18 Jahre als Bürgermeister und wünscht dem neuen Gemeinderat alles Gute und viel Erfolg bei der Arbeit für Ruprechtshofen. Auch VBgm. Lehner blickt auf 35jährige Tätigkeit im Gemeinderat zurück und schließt sich den Wünschen des Bürgermeisters an. Bgm. Heiß schließt die Sitzung und lädt zum anschließenden Buffet.