Protokoll der 08. ordentlichen Sitzung

12.12.2005

N i e d e r s c h r i f t

 

über die 8. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Ruprechtshofen am Montag, dem 12. Dezember 2005, im Gemeindesaal (Bahnhofstraße 11) Ruprechtshofen.

 

Die Einladung ist am 30.11.2005 durch Kurrende an sämtliche Mitglieder des Gemeinderates ergangen.

 

Anwesend waren:

1.)      Bürgermeister           Dir., OSR Hermann Heiß

2.)      Vizebürgermeister     Josef Lehner

3.)      Geschäftsf. GR         Werner Gallistl

4.)         "        "                Rudolf Riegler

5.)         "        "                Johann Aigner

6.)         "        "                Josef Handl

7.)      Gemeinderat            Ing. Andreas Aigelsreiter

8.)          "                        Andreas Loidhold

9.)          "                        Karl Gattringer

10.)        "                        Martin Leeb

11.)        "                        Wolfgang Potzmader

12.)        "                        Andreas Wieser

13.)        "                        Franz Reisinger

14.)        "                        Engelbert Biber

15.)        "                        Franz Guger (ab Pkt. 3, 19.40 Uhr da)

16.)        "                        Josef Bernauer

17.)        "                        Leopold Mayerhofer

18.)        "                        Herbert Enigl

 

Entschuldigt waren:

1.)      Gemeinderat            Ing. Leopold Gruber-Doberer

2.)          "                        Friedrich Fellner

3.)          "                        Gerald Streimelweger

 

Außerdem war anwesend:

1.)      Schriftführer            Franz Trimmel

 

Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr

Ende der Sitzung: 22.50 Uhr

 

Vorsitzender: Bgm. Hermann Heiß

 

Die Sitzung ist beschlussfähig.

 

Die Sitzung ist öffentlich, außer Punkt 11.

 

T a g e s o r d n u n g

Öffentliche Sitzung:

1.  Genehmigung bzw. Abänderung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung.

2.  Beschlussfassung der Nachbesetzung der Ausschüsse.

3.  Beschlussfassung von Subventionsansuchen.

4.  Beschlussfassung des Wertpapierverkaufes.

5.  Beschlussfassung des Abschlusses einer Abfertigungsrückdeckungsversicherung.

6.  Beschlussfassung der Umstellung der EDV-Programme.

7.  Beschlussfassung der Verordnung über die Erhebung einer Gebrauchsabgabe.

8.  Beschlussfassung der Eislaufplatzgebühren.

9.  Beschlussfassung eines Mietvertrages.

10. Beschlussfassung des Voranschlages 2006.

Nichtöffentlich:

11. Beschlussfassung Personalangelegenheiten.

Öffentlich:

12. Bericht der Ausschüsse.

13. Bericht des Bürgermeisters.

14. Anfragen der Gemeinderäte.

 

E r l e d i g u n g

 

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.

 

Bevor der Punkt 1 der Tagesordnung behandelt wird, bringt der Bürgermeister einen Dringlichkeitsantrag von GR Leopold Mayerhofer zur Kenntnis:

Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-6, in der derzeit gel­tenden Fassung, stellt er den Antrag, nachstehenden Gegenstand als Punkt 9a in die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung aufzunehmen und zu behandeln.

 

Pkt.: 9a    Bericht des Prüfungsausschusses und Beschlussfassung der Entlastung.

 

Dieser Gegenstand bedarf einer dringlichen Erledigung, lt. Erklärung von GR Mayerhofer.

Antrag: Der Punkt 9a wolle daher in der Sitzung des Gemeinderates am 12.12.2005 als Dringlichkeitsantrag behandelt werden.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

Zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Genehmigung bzw. Abänderung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung keine Einwände erhoben wurden. Jeder Gemeinderat hat eine Kopie des Protokolls erhalten.

Bgm. Heiß stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge das letzte Sitzungsprotokoll beschließen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen und das Protokoll wird unterschrieben. Das Sitzungsprotokoll gilt daher als genehmigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

Punkt 2     der Tagesordnung:

Beschlussfassung der Nachbesetzung der Ausschüsse.

 

Sachverhalt: Herr GR Reinhard Winter ist aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Als sein Nachfolger wurde GR Wolfgang Potzmader am 24.11.2005 angelobt. Herr GR Wolfgang Potzmader wird in die Ausschüsse wo Herr Winter war, nominiert: Bauausschuss, Jugend-, Familien- und Bildungsausschuss, Kulturausschuss und Freizeitanlagenausschuss (beratend).

Antrag des Gemeindevorstandes: Herr GR Wolfgang Potzmader soll in den Bauausschuss, den Jugend-, Familien- und Bildungsausschuss, den Kulturausschuss und den Freizeitanlagenausschuss (beratend) nominiert werden.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 3     der Tagesordnung:

Beschlussfassung von Subventionsansuchen.

 

Sachverhalt: Für den Voranschlag 2006 wurden folgende Ansuchen eingereicht:

FC Leonhofen  Subvention                     € 2.180,--

                     Nachwuchs-Turnier         € 1.355,--

                     Ausstellung 60 Jahr Feier  €   847,--

und zusätzlich wird um einen Termin für ein Gespräch bezüglich der geplanten Sanierungsvorhaben beim Sportplatz, beim Vereinshaus und für das Dr. Nimmrichter Gedenkturnier ersucht.

 

Die Musikkapelle Melktal ersucht für 2006 um die jährliche Subvention in der Höhe von € 1.090,--.

 

Der Kindergarten braucht zwei zusätzliche Matten für den Turnsaal und eine neue Hebelschneidemaschine.

Die genannten Ansuchen werden im Voranschlag 2006 berücksichtigt.

 

Die Sportunion St. Leonhard - Ruprechtshofen ersucht um eine Subvention in der Höhe der bezahlten Turnhallenbenützung in der Volksschule.

 

Sportunion St. Leonhard - Ruprechtshofen: € 500,00

VA-Stelle: 1/269000-757000  VA-Betrag: € 10.000,--  frei: 1.690,00

 

Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.

Antrag des Gemeindevorstandes: Das Subventionsansuchen der Sportunion St. Leonhard - Ruprechtshofen soll bewilligt werden.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 4     der Tagesordnung:

Beschlussfassung des Wertpapierverkaufes.

 

Sachverhalt: Für die Abfertigungsrücklage haben wir Volksbank-Rent Aktien. Derzeit ist der Kurs gefallen. Herr Richard Scherz von der VBÖ meint, die Gemeinde soll die Aktien verkaufen und stattdessen solche ankaufen, die kursstabiler sind.

GfGR Werner Gallistl meint, dass die Kosten für den Verkauf und den Ankauf neuer Wertpapiere höher sind als der derzeitige Kursverlust. Der momentane Kursverlust wird auf lange Sicht durch die höhere Verzinsung leicht wettgemacht. Daher sollen die Volksbank-Rent Aktien derzeit nicht verkauft werden.

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll einem Verkauf der Aktien nicht zustimmen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 5     der Tagesordnung:

Beschlussfassung des Abschlusses einer Abfertigungsrückdeckungsversicherung.

 

Sachverhalt: Die eingelangten Anbote sind schwer vergleichbar. Es soll noch einmal eine Ausschreibung mit genaueren Vorgaben erfolgen.

Antrag des Bürgermmeisters: Dieser Tagesordnungspunkt soll abgesetzt werden.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 6     der Tagesordnung:

Beschlussfassung der Umstellung der EDV-Programme.

 

Sachverhalt: Für die Lohnverrechnung, die Gemeindebuchhaltung und das Meldewesen sind neue EDV-Programme notwendig. Durch die vielen Neuerungen können die derzeitigen Programme nicht mehr adaptiert werden. Die Gemdat hat neue K.I.M. - Rechenzentrumsprogramme, welche mit dem Anbot Nr. 14765 angeboten wurden. Die Kosteneinsparung beträgt jährlich ca. € 7.000,--.

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die Umstellung der Lohnverrechnung, Gemeindebuchhaltung und des Meldewesen auf die neuen Programme, wie von der Gemdat angeboten, beschließen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 7     der Tagesordnung:

Beschlussfassung der Verordnung über die Erhebung einer Gebrauchsabgabe.

 

Sachverhalt: Die Verordnung über die Erhebung einer Gebrauchsabgabe muss neu beschlossen werden. Es müssen noch genauere Erkundigungen wegen der Ausnahmen und deren Auswirkungen auf die Bedarfszuweisungen eingeholt werden.

Antrag des Bürgermeisters: Dieser Tagesordnungspunkt soll abgesetzt werden.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 8     der Tagesordnung:

Beschlussfassung der Eislaufplatzgebühren.

 

Sachverhalt: Die Gebühren für die Benützung des Kunsteislaufplatzes sind von der Marktgemeinde St. Leonhard neu beschlossen worden.

Schuhverleih pro Laufzeit € 1,80

für Kinder bis 6 Jahre kostenlos

Schulen, Firmen, Vereine und Gruppen können den Eislaufplatz bei Voranmeldung von 10.00 - 12.00 Uhr oder von 11.00 - 13.00 Uhr und von 20.00 - 21.45 Uhr um € 28,00 mieten!

Tarife

1 Laufzeit

Zehnerblock

Saisonkarte

Kinder bis 15 Jahre

€ 1,50

€ 13,00

€ 38,00

Lehrlinge, Studenten bis 19 Jahre.

Präsenzdiener und Senioren mit gültigem Ausweis

€ 2,10

€ 18,00

€ 52,00

Erwachsene

€ 3,00

€ 26,00

€ 77,00

Familienkarte

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€ 125,00

Gruppenpreis

€ 1,30

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Gegen Vorlage des NÖ Familienpasses – 20% Ermäßigung (gültig für 1 Laufzeit)

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge diese Tarife beschließen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 9     der Tagesordnung:

Beschlussfassung eines Mietvertrages.

 

Sachverhalt: Der Mietvertrag für die adaptierte Trafik und das Postpartnerlokal mit Frau Hubmann wurde erstellt.

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll folgenden Mietvertrag beschließen und fertigen:

 

Mietvertrag

abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Ruprechtshofen, vertreten durch Herrn Bürgermeister Hermann Heiß, als Vermieter

und Frau Johanna Hubmann, wohnhaft in 3243  St. Leonhard am Forst, Manker Straße 19, als Mieterin.

 

Präambel:

Die Marktgemeinde Ruprechtshofen ist Eigentümerin des Hauses Ruprechtshofen, Hauptplatz 1.

Frau Johanna Hubmann hat im Haus Hauptplatz 1, 3244  Ruprechtshofen  für  Um- und Ausbauarbeiten zur Herstellung eines Geschäftslokales zum Betrieb einer Trafik und einer Postannahmestelle einen Betrag von netto € 29.138,92 investiert.

Diese Kosten für den Um- und Ausbau des Mietlokales werden als Mietvorauszahlung sowie als Vorauszahlung für die laufenden Betriebskosten angerechnet.

Das Mietlokal hat ein Ausmaß von 73 m2.  Die Miete pro Quadratmeter beträgt € 1,50, sodass die monatliche Miete für das Mietlokal 1 09,50

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer beträgt.

Die monatlichen Betriebskosten an Wasser, Kanal, Restmüll, Versicherung, Grundsteuer und Heizung werden rund netto € 60,--

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer betragen.

Die monatliche Miete samt den Betriebskosten beträgt somit  € 169,50

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Dies ergibt daher eine Mietvorauszahlung für 172 Monate.

Das Mietverhältnis hat bereits am 01. 08. 2005 begonnen. Für den Zeitraum bis 30. 11. 2019, das sind 14 Jahre und 4 Monate  ist mit dieser Mietvorauszahlung die Miete entrichtet.

Bei dieser Mietvorauszahlung sind monatlich € 60,-- netto  an Betriebskosten eingerechnet. Dies ergibt pro Jahr Betriebskosten von € 720,00 zuzüglich gesetzlicher Mwst.

Ergeben sich nach der tatsächlichen Abrechnung höhere Betriebskosten als € 720,00 zuzügl. Mwst. pro Jahr, so sind diese zusätzlich von der Mieterin zu bezahlen. Sind die Betriebskosten niedriger, so werden diese der Mieterin gutgeschrieben.

Von der Vermieterin wird eine Dauerrechnung ausgestellt. Die darin ausgewiesene Mehrwertsteuer wird von der Mieterin entrichtet.

 

1. Mietgegenstand

(1) Die Marktgemeinde Ruprechtshofen, im folgenden Vermieterin genannt, vermietet als Eigentümerin des Hauses Hauptplatz 1, 3244  Ruprechtshofen an Frau Johanna Hubmann – im folgenden Mieterin genannt und diese mietet von der Erstgenannten das laut beiliegendem Lageplan, welcher einen integrierten Bestandteil dieses Mietvertrages bildet,  eingezeichnete Geschäftslokal im Erdgeschoß samt Nebenräumen im Ausmaß von 73 m2, zum Betrieb einer Tabak-Trafik und einer Postannahmestelle.

(2) Die Mieterin ist berechtigt, die erste Garage für Lagerzwecke bis auf Widerruf wegen Eigenbedarf der Vermieterin  mitzubenutzen.

(3) Die Mieterin ist nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin zu einer anderweitigen Verwendung dieses Geschäftslokales berechtigt.

(4) Die Mieterin ist außerdem berechtigt, die Klosettanlagen soweit diese allgemein zugänglich sind, nach den Bestimmungen der Hausordnung zu benützen.

(5) Für die Dauer des Mietvertrages werden der Mieterin von der Vermieterin ein Haustürschlüssel und drei Schlüssel von der Eingangstüre des Geschäftslokales übergeben.

 

2. Mietengesetz

Der im Punkt 1. angeführte Mietgegenstand unterliegt hinsichtlich der Mietzinsbildung nicht dem Mietengesetz.

 

3. Beginn und Dauer des Mietverhältnisses

(1) Das Mietverhältnis hat mit 01. 08. 2005 begonnen und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

(2) Aufgrund der Mietvorauszahlung verpflichtet sich die Vermieterin den gegenständlichen Mietvertrag nicht vor Ablauf von 14 Jahren und 4 Monaten aufzukündigen.

(3) Der Mieterin steht das Recht zu, diesen Vertrag unter Einhaltung einer halbjährlichen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten aufzukündigen. Für den Fall, dass die Kündigung nach Ablauf der ersten fünf Mietjahre erfolgt, ist die aushaftende Mietvorauszahlung der Mieterin zu erstatten. Bei Kündigung vor Ablauf der Fünfjahresfrist verfällt die Mietvorauszahlung zur Gänze.

(4) Die Vermieterin ist berechtigt, diesen Mietvertrag nach Ablauf der Frist unter Punkt 3. 2. den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Quartal aufzukündigen.

(5) Die Vertragsteile vereinbaren, dass bei Auflösung des Mietverhältnisses die Kündigungsbestimmungen des Mietrechtsgesetzes in der derzeit geltenden Fassung anzuwenden sind.

 

4. Mietzins, Reinigungsgeld, Heiz- und Betriebskosten

(1) Für den gesamten im Punkt 1. angeführten Mietgegenstand wird ein monatlicher Mietzins von € 109,50 (Euro einhundertneun fünfzig Cent) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vereinbart.

(2) Die Betriebskosten werden mit monatlich €  60,00 zuzüglich gesetzlicher Mwst. acontiert. Es erfolgt eine jährliche Abrechnung der tatsächlichen Betriebskosten.  Die Betriebskosten beinhalten die anteiligen Wassergebühren, die Kanalbenützungsgebühr, die Restmüllgebühr, die Versicherungsprämien, die Grundsteuer und die Heizungskosten.

(3) Die Reinigung und Streuung des Gehsteiges vor dem Geschäftslokal bei Glatteis und Nässe obliegt der Mieterin.

(4) Die Betriebskosten im Sinne des § 2 des Mietrechtsgesetzes sind jährlich im nachhinein abzurechnen. Der Betriebskostenschlüssel ist einvernehmlich und zwar in der Weise festgesetzt, dass die Nutzfläche des von der Mieterin gemieteten Geschäftslokales der Gesamtnutzfläche des Hauses (100%) gegenübergestellt wird. Der Anteil der Mieterin an der Gesamtnutzfläche beträgt 10% und ist die Grundlage für den Betriebskostenschlüssel. Die Heizkosten (OHNE Warmwasser) werden nach dem tatsächlichen Verbrauch (Wärmezähler ist installiert) abgerechnet.  Dachböden, Stiegen, Flur- und Klosettanlagen und die Garage, soweit diese allgemein zugänglich sind, zählen in diesem Sinne nicht als Nutzfläche.

 

5. Ausführung und Beschaffenheit des Mietgegenstandes

Der im Punkt 1. bezeichnete Bestandgegenstand wurde neu aus- und umgebaut und befindet sich in einem guten Zustand. Die Mieterin bestätigt, das Mietobjekt nach dem Umbau in sehr gutem Zustand übernommen zu haben und verpflichtet sich, dasselbe auf eigene Kosten im Inneren in gutem Zustande zu erhalten.

 

6. Ausbesserungen und bauliche Änderungen am Bestandgegenstand

(1) Die Mieterin ist berechtigt, während der Vertragsdauer an dem Mietobjekt die ihr zweckdienlich erscheinenden Abänderungen und Instandsetzungen am Mauerwerk sowie an Tür- und Fernsteröffnungen, jedoch nur mit vorheriger Genehmigung der Vermieterin auf Kosten der Mieterin durchzuführen.

(2) Bauliche Änderungen durch die Vermieterin am Mietobjekt und sonstige Änderungen am Hause, welche die Benützbarkeit des Mietraumes beeinflussen könnten, sind an die vorherige Zustimmung der Mieterin gebunden.

 

7. Außenwände, Werbung

Die Vermieterin gestattet während der ganzen Vertragsdauer das Anbringen von Aufschriften (Werbeschilder und dgl.) an der Außenmauer des Mietobjektes nur nach Genehmigung durch den Bürgermeister, an den inneren Flächen der gemieteten Räumlichkeiten  ohne Genehmigung, in beiden Fällen  ohne jede Entschädigung.

 

8. Zu- und Abgang zum Bestandobjekt

Die Vermieterin gewährleistet für die Dauer des Mietverhältnisses den ungestörten Zu- und Abgang der Kunden und der Mieterin sowie deren Mitarbeitern zum und vom Bestandobjekt.

 

9. Instandhaltungspflicht

(1) Die Vermieterin verpflichtet sich während der Bestanddauer das Gebäude in dem sich der Mietgegenstand befindet, gegen Brandschaden ausreichend versichern zu lassen, den Mietraum auf ihre Kosten in baulich gut benützbare m Zustande zu erhalten und alle durch natürliche Abnutzung notwendig werdenden Instandhaltungsarbeiten, zu denen ein Hauseigentümer nach den Vorschriften des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches gemäß § 1096 verpflichtet ist, auf ihre Kosten vornehmen zu lassen.

(2) Hingegen hat die Mieterin alle laufend notwendig werdenden Reparaturen im Inneren der gemieteten Räume wie z.B. das Ausmalen der Räume und das Streichen der Türen und Fenster an der Innenseite auf ihre Kosten durchzuführen.

 

10. Wertsicherung

(1) Die Mieterin verzichtet auf eine Abzinsung der Mietzinsvorauszahlung. Im Gegenzug verzichtet die Vermieterin auf die Dauer der Mietzinsvorauszahlung auf eine Wertsicherung des Mietentgeltes.

(2) Nach Verbrauch der Mietzinsvorauszahlung ist der monatliche Mietzins wertgesichert. Als Wertmaßstab gilt hiebei der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 oder eines Nachfolgeindex. Als Maßstab für die Berechnung der Wertsicherung ist  der für den Monat Dezember 2019 verlautbarte Verbraucherpreisindex heranzuziehen, das heißt, dass die volle Veränderung zwischen der Indexzahl, welche mit Dezember 2005 verlautbart wird und der Indexzahl, welche im Dezember 2019 verlautbart wird, wirksam wird.  Schwankungen der Indexziffer bleiben unberücksichtigt, solange sie jeweils 5% nicht übersteigen. Mietzinsänderungen auf Grund dieser Bestimmungen sind von der Vertragspartei zu beantragen, zu deren Gunsten die Änderung erfolgen soll.

(3) Bei Neufestsetzung des Mietzinses ist die volle Schwankung der Indexzahl zu berücksichtigen, wobei die Indexzahl des dem Einlangen des Antrages vorangegangenen Monates als Grundlage zu dienen hat.

(4) Eine weitere neuerliche Änderung des Mietzinses erfolgt nur dann, wenn nach Neufestsetzung des Mietzinses wieder eine Schwankung um mindestens 5% eintritt.

 

11. Rückstellung des Mietobjektes

(1) Bei Auflösung des Mietverhältnisses sind die gemieteten Räumlichkeiten gebrauchsfähig und gereinigt zurückzustellen und zwar in dem baulichen Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Rückstellung befinden werden.

(2) Die Mieterin haftet somit nicht für die natürliche Abnützung des Mietobjektes.

(3) Die von der Mieterin beschafften Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände bleiben Eigentum der Mieterin, die diese Gegenstände beim Ausziehen aus dem Bestandobjekt oder auch sonst wann immer, ohne weiteres wieder entfernen und darüber frei verfügen kann. Wird beim Entfernen dieser Gegenstände der Bauzustand des Haustraktes oder die Benützbarkeit des Bestandobjektes in Mitleidenschaft gezogen, hat die Mieterin die bei der Wegnahme an Wänden, Decken und Fußböden verursachten Schäden zu beheben.

 

12. Gebühren und Kosten des Vertrages

Die aus diesem Vertrag gemäß dem Gebührengesetz erwachsenden Gebühren und Kosten, ausgenommen die Kosten einer rechtsfreundlichen Beratung oder Vertretung der Vermieterin, hat die Mieterin zur Gänze zu tragen.

 

13. Rechtsnachfolge

Die Vermieterin verpflichtet sich, ihren Rechtsnachfolger an diesen Vertrag zu binden.

 

14. Vertragsausfertigungen

Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet. Eine Ausfertigung ist für die Vermieterin und eine Ausfertigung ist für die Mieterin bestimmt.

 

Ruprechtshofen, am ...................................

 

Dieser Mietvertrag wurde in der 8. ordentlichen Sitzung des Gemeinderates am
12. Dezember 2005 bewilligt.

.................. ............. ......  .. ... ............................

Mieterin                             Bürgermeister

............................... .. ....  .................................

Gemeindevorstandsmitglied    Gemeinderat

................................. . ...

Gemeinderat

 

Beschluss: Der Antrag wird angenommen und der Mietvertrag wurde unterzeichnet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 9a     der Tagesordnung: (Dringlichkeitsantrag)

Bericht des Prüfungsausschusses und Beschlussfassung der Entlastung.

 

Sachverhalt: Am 5. Dezember 2005 war eine unvermutete Gebarungsprüfung. Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass die gesamte Gebarung wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig geführt wird. Der Bericht wird den Gemeinderäten vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.

Antrag des Prüfungsausschussobmannes: Dem Bürgermeister und der Kassenverwalterin soll die Entlastung ausgesprochen werden.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 10     der Tagesordnung:

Beschlussfassung des Voranschlages 2006.

 

Sachverhalt: Der vom Bürgermeister erstellte Entwurf des Voranschlages 2006 lag in der Zeit vom 25.11.2005 bis 12.12.2005 am Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf. Jeder im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei wurde eine Ausfertigung des Voranschlagsentwurfes ausgefolgt.

Während der Auflagefrist wurden keine schriftlichen Stellungnahmen zum Voranschlag 2006 eingebracht.

Gleichzeitig mit dem Voranschlag (VA) beschließt der Gemeinderat gemäß § 73 Abs. 3 der NÖ GO 1973

a) die Abgaben, insbesondere die jährlich festzusetzenden Abgabenhebesätze

    und die Entgelte für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen

    und -anlagen lt. Beilage zum VA

b) die Höhe des erforderlichen Kassenkredites mit € 280.000,--

c) den Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen zur Deckung der

    Erfordernisse des außerordentlichen Voranschlages mit € 269.500,--   

d) den Dienstpostenplan lt. Beilage zum VA und

e) den mittelfristigen Finanzplan.

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge den vorliegenden Entwurf des Voranschlages für 2006 beschließen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis:  einstimmig.

 

Punkt 11     der Tagesordnung: (Nichtöffentliche Sitzung)

Beschlussfassung Personalangelegenheiten.

 

Siehe Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung.

 

Punkt 12     der Tagesordnung:

Bericht der Ausschüsse.

 

Vbgm. Josef Lehner berichtet, dass sich sechs Personen für die Anstellung bei der KREK beworben haben. Drei Personen wurden in die engere Wahl zu einem Hearing eingeladen. Das Hearing ist am 20. Dezember 2005 im Gemeindeamt in Zelking.

Nur die Gemeinde St. Leonhard/F. hat einen Büroplatz für die KRECK - Bedienstete angeboten.

 

Im Schloss Wolfpassing war eine Präsentation der Kleinregionen.

 

Das Heizwerk hatte die Jahreshauptversammlung.

 

Der Musikverein Melktal dankt der Gemeinde für die Subventionen und die Unterstützung.

 

GfGR Werner Gallistl berichtet von den Verhandlungen und Problemen für den Wirtschaftsraum St. Leonhard/F. - Ruprechtshofen. Die Verhandlungen sind gescheitert und ruhen derzeit.

GfGR Rudolf Riegler berichtet von der Freizeitanlagenausschusssitzung und den Aktivitäten, die am Eislaufplatz geplant sind.

 

GfGR Josef Handl berichtet von der Elektroschrottsammlung am 17. Dezember 2005. Diese Aktivität soll in der nächsten Gemeindezeitung angekündigt werden. Die Sammelbehälter werden vom GVU kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

GfGR Johann Aigner berichtet von der Preisverleihung an die Volkstanzgruppe, vom Adventkirtag, der Gratulation des Herrn Pfarrer KR Johann Priesching zum 70. Geburtstag und von der gemeinsamen Sitzung des Kulturausschusses mit dem Kulturausschuss von St. Leonhard/F., am 9.1.2006 im Bauhof.

 

GR Ing. Andreas Aigelsreiter berichtet von der Veranstaltung seines Ausschusses, wo 13 Besuchern waren. Mit dem Kanalbau in Grabenegg wurde begonnen.

 

Punkt 13     der Tagesordnung:

Bericht des Bürgermeisters.

 

Herr Walter Kraus, Rainberg 17 möchte den Wasseranschluss von der Ortswasser-leitung selbst herstellen. Dafür werden keine Anschlussgebühren vorgeschrieben. Die Wasserleitung soll teilweise mit dem Kanal verlegt werden. Es sollen alle Hausbesitzer in Rainberg gefragt werden, ob sie an die Ortswasserleitung anschließen wollen.

 

Die NÖ Landesregierung teilt mit, dass von der Gemeinde Hofstetten-Grünau drei Häuser zum Schulsprengel nach Kilb bzw. zum Polytechnischen Schulsprengel nach Mank zugeteilt werden.

 

Das Jugendorchester Alpenvorland hat beim 2. Österreichischen Jugendblasmusik-orchesterwettbewerb 2005 teilgenommen und 81,5 von 100 Punkten erreicht.

 

Die Baukosten für das Rotkreuzhaus betragen € 375.889,36 laut der Baukostenschätzung.

 

Frau Ing. Christine Ganzberger, Florianistraße 3, erhielt vom Bundespräsidenten den Berufstitel „Oberschulrat“ verliehen.

 

Für die Schlachthöfe in Ruprechtshofen wurden weitere Fleischbeschautierärzte ernannt. Die Gemeinde erhielt diese Mitteilung zur Kenntnisnahme.

 

Die Feuerwehren haben am 6. und 7. Jänner 2006 ihre Generalversammlungen mit Neuwahlen.

 

Die Familie Sitz, Feldgasse 6, hat beim Volksanwalt eine Beschwerde gegen die Kanalgebührenvorschreibung eingebracht. Dem GVU in Mank wurde zur Beantwortung dieses Schreiben weitergegeben.

 

Die Termine für die Veranstaltungen in nächster Zeit werden mitgeteilt.

 

Punkt 14     der Tagesordnung:

Anfragen der Gemeinderäte.

 

Der Bürgermeister bedankt sich bei den Gemeinderäten für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr und wünscht allen Gemeinderäten und deren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest. Die Jahresabschlussfeier wird am 29. Dezember 2005 im Gasthaus Teufl sein. Eine schriftliche Einladung ergeht rechtzeitig an alle Gemeinderäte.

 

Der Vizebürgermeister und die Fraktionsobmänner wünschen ebenfalls ein frohes Weihnachtsfest.

 

 

Nachdem keine Anträge und Anfragen mehr vorliegen und sämtliche Punkte der Tagesordnung erledigt wurden, dankt der Bürgermeister den Mitgliedern des Gemeinderates für ihre Mitarbeit und schließt die Sitzung.

 

 

Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Gemeinderatssitzung am 03.03.2006 genehmigt und gefertigt.