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29.08.2005
N i e d e r s c h r i f t
über die 5. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Ruprechtshofen am Montag, dem 29. August 2005, im Gemeindesaal (Bahnhofstraße 11) Ruprechtshofen.
Die Einladung ist am 24.8.2005 durch Kurrende an sämtliche Mitglieder des Gemeinderates ergangen.
Anwesend waren:
1.) Bürgermeister Dir., OSR Hermann Heiß
2.) Vizebürgermeister Josef Lehner
3.) Geschäftsf. GR Werner Gallistl
4.) " " Rudolf Riegler
5.) " " Johann Aigner
6.) " " Josef Handl
7.) Gemeinderat Ing. Andreas Aigelsreiter
8.) " Karl Gattringer
9.) " Martin Leeb
10.) " Andreas Wieser
11.) " Ing. Leopold Gruber-Doberer
12.) " Engelbert Biber (ab Pkt. 3, 18.50Uhr anw.)
13.) " Andreas Loidhold (ab Pkt. 3, 18.50Uhr anw.)
14.) " Franz Guger
15.) " Franz Reisinger
16.) " Gerald Streimelweger
17.) " Josef Bernauer
18.) " Leopold Mayerhofer
19.) " Herbert Enigl
Entschuldigt waren:
1.) Gemeinderat Reinhard Winter
2.) " Friedrich Fellner
Außerdem war anwesend:
1.) Musikverein Ignaz Hell
2.) Musikverein Emma Hell
3.) Musikverein Mag. Michael Wally
4.) Musikverein Martin Hollaus
Beginn der Sitzung: 18.00 Uhr
Ende der Sitzung: 20.45 Uhr
Vorsitzender: Bgm. Hermann Heiß
Die Sitzung ist beschlussfähig.
Die Sitzung ist öffentlich.
T a g e s o r d n u n g
Öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung bzw. Abänderung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung.
2. Beratung Nachwuchsprobleme Musikkapelle Melktal.
3. Beschlussfassung einer Wohnbauförderung.
4. Beschlussfassung örtliches Raumordnungsprogramm, Flächenwidmungsplan.
5. Beschlussfassung Wirtschaftsförderung Ökoreal GmbH an der Hauptstraße.
6. Beschlussfassung der Vergabe des Kindergartenkindertransportes 2005/06.
7. Beschlussfassung der Änderung der Wasserabgabenordnung.
8. Beschlussfassung Ausschreibung Darlehensaufnahme WVA BA 04, Bergland.
9. Beschlussfassung Sanierung WVA Hochbehälter Riegers.
10. Beschlussfassung Vergabe von Ziviltechnikerleistungen für Errichtung der
Regenrückhaltebecken in Zwerbach.
11. Beschlussfassung der Auftragsvergabe für die Ziviltechnikerleistungen für
den Straßenausbau Römerweg, Austausch der Wasserleitung und
Straßenbeleuchtung.
12. Beschlussfassung des Ankaufes eines PC, eines Bildschirmes und 2 Bürosessel.
13. Beschlussfassung von Ehrungen am 12. November 2005.
14. Beschlussfassung Richtlinien von Förderungen für den Ausbau von Hofzufahrten.
15. Beschlussfassung Pandemieplanung – Medikamente für Schlüsselpersonal.
16. Bericht des Bürgermeisters.
17. Bericht der Ausschüsse.
18. Anfragen der Gemeinderäte.
E r l e d i g u n g
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
Bevor der Punkt 1 der Tagesordnung behandelt wird, bringt der Bürgermeister einen Dringlichkeitsantrag zur Kenntnis:
„Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-6, in der derzeit geltenden Fassung, stelle ich den Antrag, nachstehenden Gegenstand als Punkt 19 in die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung aufzunehmen und zu behandeln.
Pkt. 19: Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Altstoffsammelzentrums in Zinsenhof durch den GVU.
Dieser Antrag bedarf einer dringlichen Erledigung, damit die Errichtung so rasch wie möglich vorgenommen werden kann.
Antrag: Der Punkt 19 wolle daher in der Sitzung des Gemeinderates am 29.8.2005 als Dringlichkeitsantrag behandelt werden.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Das Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung wurde bereits via E-mail an die Gemeinderäte versandt. Einige Gemeinderäte geben an, das Protokoll nicht erhalten zu haben.
Bgm. Heiß stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge das letzte Sitzungsprotokoll beschließen.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen und das Protokoll wird unterschrieben. Das Sitzungsprotokoll gilt daher als genehmigt.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Beratung Nachwuchsprobleme Musikkapelle Melktal.
Sachverhalt: Seitens des Musikvereines wurde im Schreiben vom 4. August 2005 Kritik an der Nachwuchsausbildung und –motivation der Musikschule geübt. Nach Angaben von Ignaz Hell kommt seit längerer Zeit aus der Musikschule wenig bis gar kein Nachwuchs für den Musikverein.
Nach Erteilung des Wortes durch Bürgermeister Heiß schildert Herr Ignaz Hell die Situation aus Sicht des Musikvereins, äußert Nachwuchssorgen, gibt bekannt, dass es lt. Musikschule keine Anmeldung zum Unterricht für Blechblasinstrumente gibt, dass nur ein einziger Schlagzeugschüler, der Sohn des Ehepaares Hell, beabsichtigt, später beim Musikverein zu spielen und übt Kritik an der Ausbildung in der Musikschule aufgrund eigener Erfahrungen. Es wird der Wunsch nach Einflussnahme auf die Musikschule seitens der Gemeinde geäußert.
Die Antwort des Bürgermeisters ist ein Hinweis auf die ausgezeichnete Arbeit der Musikschule, die Feststellung, dass beim letzten Weihnachtskonzert eine große Zahl an Musikern spielte, die aus der Musikschule stammten und die Vermutung, dass das künstlerische Niveau der Musikkapelle für einzelne Schüler nicht mehr ausreichend für einen Verbleib im Musikverein sei.
Anschließend kontroversielle Diskussion (Vz-Bgm. Lehner, GR Gruber-Doberer, GR Wieser, GR Mayerhofer, Hell, Mag. Wally).
Antrag des Gemeindevorstandes: Vereinbarung eines neuen Gesprächstermins unter Einbeziehung der Musikschule, wobei ein Terminvorschlag seitens der Musikschule erwünscht ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Beschlussfassung einer Wohnbauförderung.
Sachverhalt: Das Ehepaar Christian und Susanne König in 3244 Ruprechtshofen, Föhrengasse 20, hat ihr Wohnhaus im Rohbau hergestellt. Gemäß den Richtlinien des Gemeinderates beträgt die Wohnbauförderung der Gemeinde 30 % der bezahlten Aufschließungskosten.
Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die Wohnbauförderung der Gemeinde in der Höhe von € 2.548,77 beschließen.
Punkt 4 der Tagesordnung:
Beschlussfassung örtliches Raumordnungsprogramm, Flächenwidmungsplan.
Sachverhalt: Im Schreiben RU1-R-512/025-2005 des Amtes der NÖ Landesregierung, RU1, Frau Dr. Angelika Beroun-Linhart vom 26. Juli 2005, wurden Mängel im Raumordnungskonzept, wie es vom Gemeinderat am 18.4.2005 beschlossen wurde, festgestellt. Die Verordnung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Marktgemeinde Ruprechtshofen und die Stellungnahme zum Schreiben RU1-R-512/025-2005 liegen dem Protokoll bei.
Gemeinde: Ruprechtshofen
Polit. Bezirk: Melk
Land: Niederösterreich
Beschlu ß fassung 29.8.2005
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung vom 29.8.2005 nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen, folgende
VERORDNUNG
§ 1 Gemäß den §§ 13 bis 22 des NÖ-Raumordnungsgesetzes
1976, LGBl. 8000-19 wird hiermit das
ÖRTLICHE RAUMORDNUNGSPROGRAMM 2005
DER MARKTGEMEINDE RUPRECHTSHOFEN
neu dargestellt und geändert.
§ 2 Ziele der Örtlichen Raumordnung sind:
(1) Allgemeine Ziele
1. Oberstes Ziel dieses Raumordnungsprogrammes ist die Erhaltung und Gestaltung
des Gemeindegebietes als geeigneter Lebensraum für die ansässige Bevölkerung
bei Erhaltung der Landschaft und ihres Erholungswertes, sowie die Sicherung
der für die Landwirtschaft wertvolle Flächen.
2. Die Gestaltung des Baulandes hat nach den Grundsätzen der Erhaltung der
Lebensqualität und einer aktiven Ortsbildpflege und Ortsbildgestaltung zu
erfolgen.
3. Für die Marktgemeinde Ruprechtshofen wird für den Planungshorizont
im Jahr 2021 eine Bevölkerungszahl von ca. 2.600 Einwohnern einschliesslich
der Zweitwohnsitze angestrebt.
(2) Besondere Ziele
1. Ruprechtshofen strebt die Funktion eines Agrarstandortes, eines
Wohnstandortes mit hoher Lebensqualität sowie eines Standortes für die
gewerbliche Wirtschaft an.
2. Das Orts- und Landschaftsbild, insbesondere die typischen Bachlandschaften
und Waldflächen sollen geschützt werden. Bachläufe, Obstgärten,
Ufervegetationen, Baumgruppen, kulissenhafte Waldstreifen und innerörtliche
Grünelemente sollen erhalten werden.
3. Zur Arbeitsplatzsicherung wird die Ansiedlung von Betrieben des Gewerbes
und der gehobenen Dienstleistungen angestrebt.
4. Die Siedlungsentwicklung soll im Interesse eines rationellen Einsatzes der
Infrastruktur sowie eines ansprechenden Ortsbildes in den bestehenden
Baulandreserven forciert werden.
Mittel- bis langfristige Siedlungserweiterungen sind in den im
Entwicklungskonzept dafür vorgesehenen Bereichen durchzuführen.
§ 3 Maßnahmen der Örtlichen Raumordnung
(1) Zur Erhaltung der Attraktivität von Ruprechtshofen als Wohnstandort sollen
Maßnahmen der Vertragsraumordnung angewendet, um verfügbare Bauplätze
für die bauwillige Bevölkerung zu schaffen.
(2) Zur Wirtschaftsförderung sollen alle Förderungsmittel, die vom Land
Niederösterreich und vom Bund angeboten werden, in Anspruch genommen
werden.
(3) Langfristig sollte das Angebot an Freizeit-, Erholungs- und kulturellen
Einrichtungen erweitert werden.
(4) Wohngebiete sollen nur über Anlieger- und Sammelstrassen aufgeschlossen
werden, bzw. sollen entsprechende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in
Wohnbereichen gesetzt werden.
(5) Die Bautätigkeit in neuen Siedlungen soll nur im Anschluss an bestehende
Strassen bzw. bei geplanten Strassen jeweils am Strassenanfang sukzessive
fortschreitend und unter Verhinderung von Baulücken erfolgen.
(6) Die im Entwicklungskonzept vorgesehenen Siedlungserweiterungsgebiete
werden erst dann in Bauland umgewidmet, wenn folgende Bedingungen
erfüllt sind:
1. die Verfügbarkeit für eine Bebauung innerhalb von 5 Jahren muss durch
Baulandsicherungsverträge im Sinne des § 16a des NÖ-Raumordnungsgesetzes
gegeben sein,
2. bei grundbesitzübergreifenden Aufschliessungen müssen sich die
Grundeigentümer auf ein gemeinsames Parzellierungskonzept, welches die
Zustimmung der Gemeinde findet, einigen,
3. neben der Abtretung von öffentlichen Verkehrsflächen muss auch die
Abtretung von Flächen für Spielplätze, Parkanlagen und/oder Grüngürtel
gewährleistet werden,
4. zum Zeitpunkt der Aufschliessung muss die Errichtung der erforderlichen
Infrastruktur gewährleistet werden können,
(7) Die Umwidmung auf Bauland von Teilflächen der Siedlungserweiterungsgebiete
ist nur dann zulässig, wenn sich diese in direktem Anschluss an bestehendes
Bauland befinden und die Erschlie ss ung der verbleibenden Flächen dadurch
nicht behindert wird.
(8) Für die im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen
Aufschließungszonen gelten folgende Freigabebedingungen:
BW-A1, KG. Riegers:
- Gewährleistung der Herstellung einer verkehrssicheren Erschließungsstraße
- Vorlage eines Parzellierungskonzeptes
§ 4 Flächenwidmungsplan
(1) Die vom Ingenieurkonsulenten für Raumplanung und Raumordnung,
Dipl.-Ing. Dr. techn. Herbert Schedlmayer am 18.4.2005 unter der Plannummer
0740/F.1. bis F.3. verfasste und aus drei Blättern bestehende Plandarstellung
stellt den Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Ruprechtshofen dar.
Die darin enthaltenen Widmungs- und Nutzungsarten werden hiermit festgelegt,
bzw., wo es sich um überörtliche Planungen handelt, kenntlich gemacht.
(2) Die Plandarstellung, die mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist,
liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen
Einsichtnahme auf.
§ 5 Entwicklungskonzept
0740/EK.1. verfasste und aus einem Blatt bestehende Plandarstellung stellt
das Entwicklungskonzept 2005 der Marktgemeinde Ruprechtshofen dar.
Die darin enthaltenen Aussagen und Inhalte sind bei allen künftigen Änderungen
des Flächenwidmungsplanes zu berücksichtigen.
§ 6 Rechtswirksamkeit
Diese Verordnung wird nach ihrer Genehmigung durch die NÖ-Landesregierung
und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der
zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.
Gleichzeitig wird das bisher rechtsgültige Örtliche Raumordnungsprogramm
ausser Kraft gesetzt.
Ruprechtshofen, am 29.8.2005 Der Bürgermeister
angeschlagen am:
abgenommen am:
Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll den Beschluss vom 18.4.2005, Top 3, entsprechend dem oben erwähnten Schreiben abändern.
Punkt 5 der Tagesordnung:
Beschlussfassung Wirtschaftsförderung Ökoreal GmbH an der Hauptstraße.
Sachverhalt: Auf den Gründen der Fa. Ökoreal GmbH in der geplanten Zentrumszone von Ruprechtshofen soll ein Wirtschaftspark entstehen. Für nötige Infrastrukturanpassungen soll die Gemeinde um eine NAFES-Förderung ansuchen.
Antrag des Gemeindevorstandes: Fassung eines Grundsatzbeschlusses mit folgendem Wortlaut:
„Der Gemeinderat der Marktgemeinde Ruprechtshofen beschließt, die Ökoreal GmbH, die im Baulandkerngebiet (Zentrumszone) an der Hauptstraße nach St. Leonhard/Forst neue Handelsbetriebe ansiedeln will, beim Projektvorhaben zu unterstützen.
Die Gemeinde Ruprechtshofen wird für die nötigen Infrastrukturinvestitionen bei der NAFES im Rahmen der Förderbedingungen um eine Förderung ansuchen. Die Details zum Projekt und Schnittstellen zum Projektinvestor ÖKOREAL werden seitens der Gemeinde ausgearbeitet.“
Punkt 6 der Tagesordnung:
Beschlussfassung der Vergabe des Kindergartenkindertransportes 2005/06.
Sachverhalt: Der Transport der Kindergartenkinder soll – wie in den vergangenen Jahren – von der ortsansässigen Firma Mitterbauer durchgeführt werden.
Der Preis pro km beträgt lt. Angebot vom 22. August 2005 EUR 1,17 zzgl. 10% Umsatzsteuer. Das ergibt eine Preisanpassung von EUR 0,04 gegenüber dem Vorjahr.
Antrag des Gemeindevorstandes: Vergabe des Kindergartentransportes an die Fa. Mitterbauer in Ruprechtshofen.
Punkt 7 der Tagesordnung:
Beschlussfassung der Änderung der Wasserabgabenordnung.
Sachverhalt: Lt. Schreiben von Dipl.-Ing. Groissmaier & Partner vom 18.8.2005 soll die Wasserabgabenordnung aufgrund des derzeit laufenden Bauvorhabens WVA Ruprechtshofen, BA 04 (Anschluss Bergland) angepasst und neu beschlossen werden. Die Anpassung ist auch durch den Zeitraum und neue Kostenaufwände seit der zuletzt 1997 abgeänderten Abgabenordnung erforderlich.
Es soll eine Verordnung mit folgendem Text erlassen werden:
V e r o r d n u n g
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Ruprechshofen hat in seiner Sitzung am 29.8.2005 die Änderung der Wasserabgabenordnung (§§ 2, 5 und 6) beschlossen:
§ 2 Wasseranschlussabgabe
Wasseranschlussabgabe für den Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung.
(1) Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlussabgaben für den
Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung wird gemäß § 6 Abs. 5
des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 mit 5 v.H. der
durchschnittlichen Baukosten für einen Längenmeter des Rohrnetzes (€ 90,--),
das ist mit € 4,50 festgesetzt.
(2) Gemäß § 6 Abs. 5 und 6 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 wird
für di e Ermittlung des Einheitssatzes (Abs.1) eine Baukostensumme von
€ 2,752.290,00 und eine Gesamtrohrnetzlänge von 30.581,00 lfm zugrundegelegt.
§ 5 Bereitstellungsgebühren
(1) Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 10,-- je m³/h festgesetzt.
(2) Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des
Wassermessers (in m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag.
Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:
Wassermesser- mal Bereitstellungs- ist Bereitstellungs-
Nennbelastung in m³/h betrag in € pro m³/h gebühr in €
3 10,-- 30,--
7 10,-- 70,--
20 10,-- 200,--
30 10,-- 300,--
§ 6 Wasserbezugsgebühren
(1) Die Wasserbezugsgebühren werden für Liegenschaften, für die von der Gemeinde
ein Wassermesser beigestellt ist, nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2
des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 berechnet.
(2) Für die im Absatz 1 genannten Liegenschaften wird die Grundgebühr für
1 m³ Wasser mit € 1,30 festgesetzt.
(3) Die Wasserbezugsgebühren sind für Liegenschaften, für die von der Gemeinde
ein Wassermesser noch nicht beigestellt werden konnte, so zu berechnen,
dass die Berechnungsfläche mit der Grundgebühr gemäß § 6 Abs. 2 vervielfacht
wird. Dieser Betrag wird auf die in einem Kalenderjahr vorgesehenen
Ablesungszeiträume gleichmäßig aufgeteilt.
Diese Verordnung tritt mit 1. 10.2005 in Kraft.
Antrag des Gemeindevorstandes: Änderung der Wasserabgabenordnung lt. oben angeführtem Text.
Abstimmungsergebnis: angenommen mit 14:5 Stimmen.
Gegen den Antrag stimmten GfGR Handl, GR Bernauer, GR Streimelweger (SPÖ), GR Mayerhofer, GR Enigl (FPÖ).
Zu Punkt 8 der Tagesordnung:
Beschlussfassung Ausschreibung Darlehensaufnahme WVA BA 04, Bergland.
Sachverhalt: Eine Darlehensaufnahme für den WVA-Anschluss Bergland sowie den Ringschluss Zinsenhof ist erforderlich. Höhe der Darlehensaufnahme: ca. EUR 230.000,-.
Antrag des Gemeindevorstandes: Folgende Geldinstitute sind einzuladen, ein Anbot in gemischter Form (Abrechnung nach Euribor bzw. Fixzinsphase, gestaffelt) zu legen: NÖ Landesbank-Hypobank AG; Volksbank Ötscherland; Raiffeisenbank Region Melk; Sparkasse Melk, Mank-Kilb; Österreichische Postsparkasse AG; Kommunalkredit AG.
Zu Punkt 9 der Tagesordnung:
Beschlussfassung Sanierung WVA Hochbehälter Riegers.
Sachverhalt: Der Hochbehälter Riegers befindet sich in einem baulich schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. Notwendige Maßnahmen sind: bauliche Sanierung der Wasser- und Schieberkammerwände; Austausch der Rohrdurchführungen; Austausch der Verrohrungen, Schieber und Armaturen; Sanierung der Schieberkammerdecke durch Abtrag der Überschüttung, Demontage der Entlüftungen, Aufbringen einer Wärme- und Feuchtigkeitsisolierung und Neuauftrag der Überschüttung.
Eine grobe Kostenschätzung von Dipl.-Ing. Groissmaier & Partner über EUR 83.000,- liegt vor. Für die Wasserversorgungsanlage besteht eine Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Ruprechtshofen und St. Leonhard/F. mit einer Kostenaufteilung im Verhältnis 50:50. St. Leonhard ist federführend und muss daher die Sanierung mitbeschließen.
Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die Sanierung des Hochbehälters Riegers beschließen. Mit der Sanierung soll noch im Oktober d.J. begonnen werden. Die Arbeiten sollen als Folgeauftrag ohne neuerliche Ausschreibung vergeben werden.
Zu Punkt 10 der Tagesordnung:
Beschlussfassung Vergabe von Ziviltechnikerleistungen für Errichtung der Regenrückhaltebecken in Zwerbach.
Sachverhalt: Um die Hochwassersituation in Zwerbach zu entschärfen, soll ein Regenrückhaltebecken errichtet werden. Honorarangebote über die erforderlichen Ingenieurleistungen wurden eingeholt, Bestbieter bei der Anbotseröffnung vom 8.8.2005 war das Büro Dipl.-Ing. Günter Groissmaier mit EUR 17.400,- incl. MwSt. Die geschätzten Kosten für die Errichtung belaufen sich auf ca. EUR 150.000,-. Da dieses Projekt sehr kostenintensiv und außerdem bei der Bevölkerung Zwerbachs nicht unumstritten ist, sind andere sinnvolle Maßnahmen zu prüfen.
Antrag des Gemeindevorstandes: Die Vergabe der Ziviltechnikerleistung soll einstweilig ausgesetzt, andere Möglichkeiten erwogen und geprüft werden.
Zu Punkt 11 der Tagesordnung:
Beschlussfassung der Auftragsvergabe für die Ziviltechnikerleistungen für den Straßenausbau Römerweg, Austausch der Wasserleitung und Straßenbeleuchtung.
Sachverhalt: Vorgesehen sind der Straßenausbau, der Austausch der bestehenden Wasserleitung und die Verlegung der Straßenbeleuchtung am Römerweg. Mit den Ingenieurleistungen soll Dipl. Ing. Groissmaier & Partner beauftragt werden, Gesamtkostenschätzung ca. EUR 81.000,-. Folgende Firmen sind zur Anbotslegung einzuladen: Lang & Menhofer; Teerag-Asdag; Traunfellner; Alpine Mayreder; Zwettler; Swietelsky; Arges-Bau Amstetten.
Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die Beauftragung des oben beschriebenen Vorhabens beschließen.
Zu Punkt 12 der Tagesordnung:
Beschlussfassung des Ankaufes eines PC, eines Bildschirmes und 2 Bürosessel.
Sachverhalt: Für den neuen Gemeindeamtsmitarbeiter GR Martin Leeb ist eine entsprechende Arbeitsplatzausstattung anzuschaffen. Auf Vorschlag von GR Martin Leeb sollen ein Laptop (anstelle eines stationären PCs) mit Docking Station, Monitor und Tastatur angekauft werden. Der Laptop kann dann extern (evtl. in Kombination mit einem noch anzuschaffenden Beamer) auf Bauverhandlungen, im Gemeindesaal bei Sitzungen, bei Veranstaltungen u.v.m. eingesetzt werden. Es ist somit die Anschaffung eines zusätzlichen PCs nicht nötig. Ferner werden zwei Bürodrehstühle benötigt, die den heutigen Anforderungen an die Arbeitsplatzergonomie entsprechen.
Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die Anschaffung des erforderlichen EDV-Equipments und der Bürodrehstühle beschließen.
Zu Punkt 13 der Tagesordnung:
Beschlussfassung von Ehrungen am 12. November 2005.
Sachverhalt: Bei der Festsitzung am 12. November 2005 sollen verdiente Gemeindebürger mit Auszeichnungen geehrt werden. Einer der zur Ehrung Vorgeschlagenen, der ehem. GfGR Johann Loidhold, verzichtet in einem E-Mail-Schreiben vom 25. August d.J. ausdrücklich auf eine Auszeichnung seitens der Gemeinde.
Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die Ehrungen lt. Liste des Gemeindevorstandes (in der Sitzung verlesen) beschließen. Von einer Ehrung des ehem. GfGR Loidhold soll Abstand genommen werden.
Zu Punkt 14 der Tagesordnung:
Beschlussfassung Richtlinien von Förderungen für den Ausbau von Hofzufahrten.
Sachverhalt: Um Grundstückszufahrten mit einer Gesamtlänge von weniger als 100 m fördern zu können, ist folgender Grundsatzbeschluss zu fassen:
Die Kosten für den Unterbau sind vom Förderungswerber selbst zu tragen, wobei auf eine fachgerechte Errichtung desselben zu achten ist. Die Möglichkeit zur Überprüfung muss gegeben sein. Gefördert wird lediglich die Aufbringung einer Asphaltdecke, wobei der Förderungswerber 25% der Kosten selbst zu tragen hat. Eine Übernahme des Weges in das öffentliche Gut ist nicht vorgesehen, die Erhaltung obliegt dem Förderungswerber. Die Förderungsanträge sind jeweils vom Gemeinderat zu behandeln.
Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll den o.a. Grundsatzbeschluss fassen.
Zu Punkt 15 der Tagesordnung:
Beschlussfassung Pandemieplanung – Medikamente für Schlüsselpersonal.
Sachverhalt: In einem Schreiben der NÖ Landesregierung, gestützt auf Informationen der WHO, wird vor der Möglichkeit einer so genannten Pandemie aufmerksam gemacht. Es wird die Befürchtung geäußert, dass im Anlassfall die Versorgung mit Medikamenten nicht ausreichend sein könnte. Die Firma Roche Austria GmbH. bietet die Möglichkeit, das Präparat Tamiflu ab 500 Packungen zum Preis von EUR 24,10 für das Schlüsselpersonal lt. Notfallplan zu erwerben. Eine gemeindeärztliche Stellungnahme von Dr. Pirkner wurde eingeholt, nach der diese Aktion zu befürworten sei, allerdings mit dem Hinweis, dass es sich um THERAPEUTISCHE ANWENDUNG und nicht um PROPHYLAXE (Vorbeugung) handelt.
Nach kurzer Diskussion wird vorgeschlagen, eine bezirksweite Lösung zu erarbeiten.
Antrag des Gemeindevorstandes: Aufschub der Entscheidung, um die Möglichkeit einer bezirksweiten Lösung zu prüfen.
Zu Punkt 16 der Tagesordnung:
Bericht des Bürgermeisters.
Verlesung diverser Schreiben und Angebote an den Gemeinderat bzw. den Bürgermeister:
- Boden-Bündnis, Jahrestagung und Beitritt
- Ersuchen an den Melkwasserverband um Entfernung der Anlandungen im
Bereich Melkbrücke, Hauptstraße bis Höhe Kindergarten Ruprechtshofen,
angeschlossene Unterschriftenliste der Anrainer
- Dankschreiben des Imkerverbandes Ortsgruppe St. Leonhard/F./Ruprechtshofen
- konsenslose Mülldeponie Geretzbach: Verfahren nach dem
Abfallwirtschaftsgesetz
- Kanalgebühren Herr, Sitz und Erber: Klärung durch den GVU
- StreetControl: private Radarmessungen, für deren Kosten die Gemeinde
aufzukommen hätte
- Spendenaufruf des Gemeindevertreterverbandes aufgrund der
Hochwasserschäden in Westösterreich
Ferner informiert der Bürgermeister noch über den Verkauf des Hornisch-Hauses, erinnert an die Generalversammlung am 14.10.2005 und an die Marterl-Wanderung am 26.10.2005 des Verschönerungsvereines und an die Eröffnung des neuen Verkaufslokals von Postpartner Trafik Hubmann am 29.8.2005. Ein kurzer Bericht vom Seniorenausflug 2005 nach Lilienfeld, bei dem 77 Senioren teilgenommen haben, rundet den Bericht des Bürgermeisters ab.
Zu Punkt 17 der Tagesordnung:
Bericht der Ausschüsse.
Hauptschul-Ausschuss: Lt. GR Ing. Gruber-Doberer wurde der Vergabevorschlag bestätigt, die erforderlichen Arbeiten können somit beginnen.
Jugend-Familie-Bildung: Ferienspiel: GR Ing. Aigelsreiter dankt allen Teilnehmern und Sponsoren, Dankesschreiben wurden bereits bei der Abschlussveranstaltung im Freibad übergeben. Alle Veranstaltungen wurden von den Kindern begeistert angenommen, die Besucherzahlen schwankten zwischen 40 und 80 Kindern.
Weitere Berichte aus den Ausschüssen lagen nicht vor.
Zu Punkt 18 der Tagesordnung:
Anfragen der Gemeinderäte.
GfGR Handl zeigt Interesse am Wartehaus der Eisenbahn und ersucht um Kontaktaufnahme. Klärung durch GR Leeb wird gewünscht, außerdem ersucht er um Bekanntgabe der Redaktionstermine für die Gemeindezeitung.
GR Streimelweger weist darauf hin, dass die Tafel „Achtung Kinder“ vor dem Grundstück Baumgartner Herbert von Thujen überwuchert und kaum mehr zu erkennen ist.
Außerdem wird auf hohe Brennesseln unmittelbar bei der Ortstafel Ruprechtshofen aufmerksam gemacht.
Zu Punkt 19 der Tagesordnung:
Dringlichkeitsantrag: Beschluss über die Errichtung eines Altstoff-Sammelzentrums in Zinsenhof durch den GVU.
Sachverhalt: Dieser Gegenstand bedarf einer dringlichen Erledigung, damit der GVU Melk auf dem den Marktgemeinden St. Leonhard am Forst und Ruprechtshofen gehörigen Grundstück in Zinsenhof ein Altstoffsammelzentrum errichten kann.
Ein Baurechtsvertrag zugunsten des GVU ist zu errichten, das Grundstück ist von der Gemeinde zur Verfügung zu stellen, Errichtung und Betrieb durch den GVU, keine weiteren Kosten für die Gemeinde, Gebühren von EUR 1,- pro Haushalt und Jahr sind vom GVU einzuheben.
Antrag des Gemeindevorstandes: Fassung eines Grundsatzbeschlusses über die Errichtung eines Altstoffsammelzentrums neben der Kläranlage.
Da keine weiteren Anfragen und Anträge vorliegen, dankt der Bürgermeister den anwesenden Gemeinderäten und schließt die Sitzung um 20.45 Uhr.
Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Gemeinderatssitzung am 03.10.2005 genehmigt und gefertigt.