Protokoll der 05. ordentlichen Sitzung

29.08.2005

N i e d e r s c h r i f t

 

über die 5. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Ruprechtshofen am Montag, dem 29. August 2005, im Gemeindesaal (Bahnhofstraße 11) Ruprechtshofen.

 

Die Einladung ist am 24.8.2005 durch Kurrende an sämtliche Mitglieder des Gemeinderates ergangen.

 

Anwesend waren:

1.)      Bürgermeister           Dir., OSR Hermann Heiß

2.)      Vizebürgermeister     Josef Lehner

3.)      Geschäftsf. GR         Werner Gallistl

4.)         "        "                Rudolf Riegler

5.)         "        "                Johann Aigner

6.)         "        "                Josef Handl

7.)      Gemeinderat            Ing. Andreas Aigelsreiter

8.)          "                        Karl Gattringer

9.)          "                        Martin Leeb

10.)        "                        Andreas Wieser

11.)        "                        Ing. Leopold Gruber-Doberer

12.)        "                        Engelbert Biber (ab Pkt. 3, 18.50Uhr anw.)

13.)        "                        Andreas Loidhold (ab Pkt. 3, 18.50Uhr anw.)

14.)        "                        Franz Guger

15.)        "                        Franz Reisinger

16.)        "                        Gerald Streimelweger

17.)        "                        Josef Bernauer

18.)        "                        Leopold Mayerhofer

19.)        "                        Herbert Enigl

 

Entschuldigt waren:

1.)      Gemeinderat            Reinhard Winter

2.)         "                         Friedrich Fellner

 

Außerdem war anwesend:

1.)      Musikverein            Ignaz Hell

2.)      Musikverein            Emma Hell

3.)      Musikverein            Mag. Michael Wally

4.)      Musikverein            Martin Hollaus

 

Beginn der Sitzung: 18.00 Uhr

Ende der Sitzung: 20.45 Uhr

 

Vorsitzender: Bgm. Hermann Heiß

 

Die Sitzung ist beschlussfähig.

 

Die Sitzung ist öffentlich.

 

T a g e s o r d n u n g

Öffentliche Sitzung:

1.   Genehmigung bzw. Abänderung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung.

2.   Beratung Nachwuchsprobleme Musikkapelle Melktal.

3.   Beschlussfassung einer Wohnbauförderung.

4.   Beschlussfassung örtliches Raumordnungsprogramm, Flächenwidmungsplan.

5.   Beschlussfassung Wirtschaftsförderung Ökoreal GmbH an der Hauptstraße.

6.   Beschlussfassung der Vergabe des Kindergartenkindertransportes 2005/06.

7.   Beschlussfassung der Änderung der Wasserabgabenordnung.

8.   Beschlussfassung Ausschreibung Darlehensaufnahme WVA BA 04, Bergland.

9.   Beschlussfassung Sanierung WVA Hochbehälter Riegers.

10. Beschlussfassung Vergabe von Ziviltechnikerleistungen für Errichtung der

     Regenrückhaltebecken in Zwerbach.

11. Beschlussfassung der Auftragsvergabe für die Ziviltechnikerleistungen für

     den Straßenausbau Römerweg, Austausch der Wasserleitung und

     Straßenbeleuchtung.

12. Beschlussfassung des Ankaufes eines PC, eines Bildschirmes und 2 Bürosessel.

13. Beschlussfassung von Ehrungen am 12. November 2005.

14. Beschlussfassung Richtlinien von Förderungen für den Ausbau von Hofzufahrten.

15. Beschlussfassung Pandemieplanung – Medikamente für Schlüsselpersonal.

16. Bericht des Bürgermeisters.

17. Bericht der Ausschüsse.

18. Anfragen der Gemeinderäte.

 

 

E r l e d i g u n g

 

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.

 

Bevor der Punkt 1 der Tagesordnung behandelt wird, bringt der Bürgermeister einen Dringlichkeitsantrag zur Kenntnis:

„Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-6, in der derzeit geltenden Fassung, stelle ich den Antrag, nachstehenden Gegenstand als Punkt 19 in die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung aufzunehmen und zu behandeln.

 

Pkt. 19: Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Altstoffsammelzentrums in Zinsenhof durch den GVU.

 

Dieser Antrag bedarf einer dringlichen Erledigung, damit die Errichtung so rasch wie möglich vorgenommen werden kann.

 

Antrag: Der Punkt 19 wolle daher in der Sitzung des Gemeinderates am 29.8.2005 als Dringlichkeitsantrag behandelt werden.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

Zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Das Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung wurde bereits via E-mail an die Gemeinderäte versandt. Einige Gemeinderäte geben an, das Protokoll nicht erhalten zu haben.

Bgm. Heiß stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge das letzte Sitzungsprotokoll beschließen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen und das Protokoll wird unterschrieben. Das Sitzungsprotokoll gilt daher als genehmigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

Zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Beratung Nachwuchsprobleme Musikkapelle Melktal.

 

Sachverhalt: Seitens des Musikvereines wurde im Schreiben vom 4. August 2005 Kritik an der Nachwuchsausbildung und –motivation der Musikschule geübt. Nach Angaben von Ignaz Hell kommt seit längerer Zeit aus der Musikschule wenig bis gar kein Nachwuchs für den Musikverein.

Nach Erteilung des Wortes durch Bürgermeister Heiß schildert Herr Ignaz Hell die Situation aus Sicht des Musikvereins, äußert Nachwuchssorgen, gibt bekannt, dass es lt. Musikschule keine Anmeldung zum Unterricht für Blechblasinstrumente gibt, dass nur ein einziger Schlagzeugschüler, der Sohn des Ehepaares Hell, beabsichtigt, später beim Musikverein zu spielen und übt Kritik an der Ausbildung in der Musikschule aufgrund eigener Erfahrungen. Es wird der Wunsch nach Einflussnahme auf die Musikschule seitens der Gemeinde geäußert.

Die Antwort des Bürgermeisters ist ein Hinweis auf die ausgezeichnete Arbeit der Musikschule, die Feststellung, dass beim letzten Weihnachtskonzert eine große Zahl an Musikern spielte, die aus der Musikschule stammten und die Vermutung, dass das künstlerische Niveau der Musikkapelle für einzelne Schüler nicht mehr ausreichend für einen Verbleib im Musikverein sei.

Anschließend kontroversielle Diskussion (Vz-Bgm. Lehner, GR Gruber-Doberer, GR Wieser, GR Mayerhofer, Hell, Mag. Wally).

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Vereinbarung eines neuen Gesprächstermins unter Einbeziehung der Musikschule, wobei ein Terminvorschlag seitens der Musikschule erwünscht ist.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Beschlussfassung einer Wohnbauförderung.

 

Sachverhalt: Das Ehepaar Christian und Susanne König in 3244 Ruprechtshofen, Föhrengasse 20, hat ihr Wohnhaus im Rohbau hergestellt. Gemäß den Richtlinien des Gemeinderates beträgt die Wohnbauförderung der Gemeinde 30 % der bezahlten Aufschließungskosten.

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die Wohnbauförderung der Gemeinde in der Höhe von € 2.548,77 beschließen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 4     der Tagesordnung:

Beschlussfassung örtliches Raumordnungsprogramm, Flächenwidmungsplan.

 

Sachverhalt: Im Schreiben RU1-R-512/025-2005 des Amtes der NÖ Landesregierung, RU1, Frau Dr. Angelika Beroun-Linhart vom 26. Juli 2005, wurden Mängel im Raumordnungskonzept, wie es vom Gemeinderat am 18.4.2005 beschlossen wurde, festgestellt. Die Verordnung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Marktgemeinde Ruprechtshofen und die Stellungnahme zum Schreiben RU1-R-512/025-2005 liegen dem Protokoll bei.

 

Gemeinde:       Ruprechtshofen

Polit. Bezirk:    Melk

Land:            Niederösterreich

 

Beschlu ß fassung 29.8.2005

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung vom 29.8.2005 nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen, folgende

 

VERORDNUNG

 

§ 1     Gemäß den §§ 13 bis 22 des NÖ-Raumordnungsgesetzes

          1976, LGBl. 8000-19 wird hiermit das

          ÖRTLICHE RAUMORDNUNGSPROGRAMM 2005

          DER MARKTGEMEINDE RUPRECHTSHOFEN

          neu dargestellt und geändert.

 

§ 2     Ziele der Örtlichen Raumordnung sind:

 

(1)     Allgemeine Ziele

 

  1. Oberstes Ziel dieses Raumordnungsprogrammes ist die Erhaltung und Gestaltung

      des Gemeindegebietes als geeigneter Lebensraum für die ansässige Bevölkerung

      bei Erhaltung der Landschaft und ihres Erholungswertes, sowie die Sicherung

      der für die Landwirtschaft wertvolle Flächen.

  2. Die Gestaltung des Baulandes hat nach den Grundsätzen der Erhaltung der

      Lebensqualität und einer aktiven Ortsbildpflege und Ortsbildgestaltung zu

      erfolgen.

  3. Für die Marktgemeinde Ruprechtshofen wird für den Planungshorizont

      im Jahr 2021 eine Bevölkerungszahl von ca. 2.600 Einwohnern einschliesslich

      der Zweitwohnsitze angestrebt.

 

(2)     Besondere Ziele

 

  1.  Ruprechtshofen strebt die Funktion eines Agrarstandortes, eines

      Wohnstandortes mit hoher Lebensqualität sowie eines Standortes für die

      gewerbliche Wirtschaft an.

  2.  Das Orts- und Landschaftsbild, insbesondere die typischen Bachlandschaften

      und Waldflächen sollen geschützt werden. Bachläufe, Obstgärten,

      Ufervegetationen, Baumgruppen, kulissenhafte Waldstreifen und innerörtliche

      Grünelemente sollen erhalten werden.

  3.  Zur Arbeitsplatzsicherung wird die Ansiedlung von Betrieben des Gewerbes

      und der gehobenen Dienstleistungen angestrebt.

  4.  Die Siedlungsentwicklung soll im Interesse eines rationellen Einsatzes der

      Infrastruktur sowie eines ansprechenden Ortsbildes in den bestehenden

      Baulandreserven forciert werden.

      Mittel- bis langfristige Siedlungserweiterungen sind in den im

      Entwicklungskonzept dafür vorgesehenen Bereichen durchzuführen.

 

§ 3     Maßnahmen der Örtlichen Raumordnung

 

(1)   Zur Erhaltung der Attraktivität von Ruprechtshofen als Wohnstandort sollen

       Maßnahmen der Vertragsraumordnung angewendet, um verfügbare Bauplätze

       für die bauwillige Bevölkerung zu schaffen.

 

(2)   Zur Wirtschaftsförderung sollen alle Förderungsmittel, die vom Land

       Niederösterreich und vom Bund angeboten werden, in Anspruch genommen

       werden.

 

(3)   Langfristig sollte das Angebot an Freizeit-, Erholungs- und kulturellen

       Einrichtungen erweitert werden.

 

(4)   Wohngebiete sollen nur über Anlieger- und Sammelstrassen aufgeschlossen

       werden, bzw. sollen entsprechende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in

       Wohnbereichen gesetzt werden.

 

(5)   Die Bautätigkeit in neuen Siedlungen soll nur im Anschluss an bestehende

       Strassen bzw. bei geplanten Strassen jeweils am Strassenanfang sukzessive

       fortschreitend und unter Verhinderung von Baulücken erfolgen.

 

(6)   Die im Entwicklungskonzept vorgesehenen Siedlungserweiterungsgebiete

       werden erst dann in Bauland umgewidmet, wenn folgende Bedingungen

       erfüllt sind:

  1.   die Verfügbarkeit für eine Bebauung innerhalb von 5 Jahren muss durch

       Baulandsicherungsverträge im Sinne des § 16a des NÖ-Raumordnungsgesetzes

       gegeben sein,

  2.   bei grundbesitzübergreifenden Aufschliessungen müssen sich die

       Grundeigentümer auf ein gemeinsames Parzellierungskonzept, welches die

       Zustimmung der Gemeinde findet, einigen,

  3.   neben der Abtretung von öffentlichen Verkehrsflächen muss auch die

       Abtretung von Flächen für Spielplätze, Parkanlagen und/oder Grüngürtel

       gewährleistet werden,

  4.   zum Zeitpunkt der Aufschliessung muss die Errichtung der erforderlichen

        Infrastruktur gewährleistet werden können,

 

(7)   Die Umwidmung auf Bauland von Teilflächen der Siedlungserweiterungsgebiete

       ist nur dann zulässig, wenn sich diese in direktem Anschluss an bestehendes

       Bauland befinden und die Erschlie ss ung der verbleibenden Flächen dadurch

       nicht behindert wird.

 

(8)  Für die im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen

      Aufschließungszonen gelten folgende Freigabebedingungen:

      BW-A1, KG. Riegers:

      -  Gewährleistung der Herstellung einer verkehrssicheren Erschließungsstraße

      -  Vorlage eines Parzellierungskonzeptes

 

§ 4     Flächenwidmungsplan

 

(1)   Die vom Ingenieurkonsulenten für Raumplanung und Raumordnung,

       Dipl.-Ing. Dr. techn. Herbert Schedlmayer am 18.4.2005 unter der Plannummer

       0740/F.1. bis F.3. verfasste und aus drei Blättern bestehende Plandarstellung

       stellt den Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Ruprechtshofen dar.

       Die darin enthaltenen Widmungs- und Nutzungsarten werden hiermit festgelegt,

       bzw., wo es sich um überörtliche Planungen handelt, kenntlich gemacht.

 

(2)   Die Plandarstellung, die mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist,

       liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen

       Einsichtnahme auf.

 

§ 5     Entwicklungskonzept

 

(1)   Die vom Ingenieurkonsulenten für Raumplanung und Raumordnung,

       Dipl.-Ing. Dr. techn. Herbert Schedlmayer am 18.4.2005 unter der Plannummer

       0740/EK.1. verfasste und aus einem Blatt bestehende Plandarstellung stellt

       das Entwicklungskonzept 2005 der Marktgemeinde Ruprechtshofen dar.

       Die darin enthaltenen Aussagen und Inhalte sind bei allen künftigen Änderungen

       des Flächenwidmungsplanes zu berücksichtigen.

 

(2)   Die Plandarstellung, die mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist,

       liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen

       Einsichtnahme auf.

 

§ 6     Rechtswirksamkeit

 

       Diese Verordnung wird nach ihrer Genehmigung durch die NÖ-Landesregierung

       und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der

       zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.

       Gleichzeitig wird das bisher rechtsgültige Örtliche Raumordnungsprogramm

       ausser Kraft gesetzt.

 

Ruprechtshofen, am 29.8.2005                     Der Bürgermeister

 

angeschlagen am:

abgenommen am:

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll den Beschluss vom 18.4.2005, Top 3, entsprechend dem oben erwähnten Schreiben abändern.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 5     der Tagesordnung:

Beschlussfassung Wirtschaftsförderung Ökoreal GmbH an der Hauptstraße.

 

Sachverhalt: Auf den Gründen der Fa. Ökoreal GmbH in der geplanten Zentrumszone von Ruprechtshofen soll ein Wirtschaftspark entstehen. Für nötige Infrastrukturanpassungen soll die Gemeinde um eine NAFES-Förderung ansuchen.

Antrag des Gemeindevorstandes: Fassung eines Grundsatzbeschlusses mit folgendem Wortlaut:

„Der Gemeinderat der Marktgemeinde Ruprechtshofen beschließt, die Ökoreal GmbH, die im Baulandkerngebiet (Zentrumszone) an der Hauptstraße nach St. Leonhard/Forst neue Handelsbetriebe ansiedeln will, beim Projektvorhaben zu unterstützen.

Die Gemeinde Ruprechtshofen wird für die nötigen Infrastrukturinvestitionen bei der NAFES im Rahmen der Förderbedingungen um eine Förderung ansuchen. Die Details zum Projekt und Schnittstellen zum Projektinvestor ÖKOREAL werden seitens der Gemeinde ausgearbeitet.“

 

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 6     der Tagesordnung:

Beschlussfassung der Vergabe des Kindergartenkindertransportes 2005/06.

 

Sachverhalt: Der Transport der Kindergartenkinder soll – wie in den vergangenen Jahren – von der ortsansässigen Firma Mitterbauer durchgeführt werden.

Der Preis pro km beträgt lt. Angebot vom 22. August 2005 EUR 1,17 zzgl. 10% Umsatzsteuer. Das ergibt eine Preisanpassung von EUR 0,04 gegenüber dem Vorjahr.

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Vergabe des Kindergartentransportes an die Fa. Mitterbauer in Ruprechtshofen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 7     der Tagesordnung:

Beschlussfassung der Änderung der Wasserabgabenordnung.

 

Sachverhalt: Lt. Schreiben von Dipl.-Ing. Groissmaier & Partner vom 18.8.2005 soll die Wasserabgabenordnung aufgrund des derzeit laufenden Bauvorhabens WVA Ruprechtshofen, BA 04 (Anschluss Bergland) angepasst und neu beschlossen werden. Die Anpassung ist auch durch den Zeitraum und neue Kostenaufwände seit der zuletzt 1997 abgeänderten Abgabenordnung erforderlich.

Es soll eine Verordnung mit folgendem Text erlassen werden:

 

V e r o r d n u n g

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Ruprechshofen hat in seiner Sitzung am 29.8.2005 die Änderung der Wasserabgabenordnung (§§ 2, 5 und 6) beschlossen:

 

§ 2 Wasseranschlussabgabe

 

Wasseranschlussabgabe für den Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung.

(1)   Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlussabgaben für den

      Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung wird gemäß § 6 Abs. 5

      des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 mit 5 v.H. der

      durchschnittlichen Baukosten für einen Längenmeter des Rohrnetzes (€ 90,--),

      das ist mit € 4,50 festgesetzt.

(2)   Gemäß § 6 Abs. 5 und 6 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 wird

      für di e Ermittlung des Einheitssatzes (Abs.1) eine Baukostensumme von

      € 2,752.290,00 und eine Gesamtrohrnetzlänge von 30.581,00 lfm zugrundegelegt.

 

§ 5 Bereitstellungsgebühren

 

(1)   Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 10,-- je m³/h festgesetzt.

(2)  Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des

      Wassermessers (in m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag.

      Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:

         Wassermesser-              mal Bereitstellungs-      ist Bereitstellungs-

         Nennbelastung in m³/h    betrag in € pro m³/h     gebühr in €

                            3                          10,--                   30,--

                            7                          10,--                  70,--

                           20                         10,--                  200,--

                           30                        10,--                  300,--

 

§ 6 Wasserbezugsgebühren

 

(1)   Die Wasserbezugsgebühren werden für Liegenschaften, für die von der Gemeinde

      ein Wassermesser beigestellt ist, nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2

      des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 berechnet.

(2)   Für die im Absatz 1 genannten Liegenschaften wird die Grundgebühr für

      1 m³ Wasser mit € 1,30 festgesetzt.

(3)   Die Wasserbezugsgebühren sind für Liegenschaften, für die von der Gemeinde

      ein Wassermesser noch nicht beigestellt werden konnte, so zu berechnen,

      dass die Berechnungsfläche mit der Grundgebühr gemäß § 6 Abs. 2 vervielfacht

      wird. Dieser Betrag wird auf die in einem Kalenderjahr vorgesehenen

      Ablesungszeiträume gleichmäßig aufgeteilt.

 

Diese Verordnung tritt mit 1. 10.2005 in Kraft.

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Änderung der Wasserabgabenordnung lt. oben angeführtem Text.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: angenommen mit 14:5 Stimmen.

Gegen den Antrag stimmten GfGR Handl, GR Bernauer, GR Streimelweger (SPÖ), GR Mayerhofer, GR Enigl (FPÖ).

 

Zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Beschlussfassung Ausschreibung Darlehensaufnahme WVA BA 04, Bergland.

Sachverhalt: Eine Darlehensaufnahme für den WVA-Anschluss Bergland sowie den Ringschluss Zinsenhof ist erforderlich. Höhe der Darlehensaufnahme: ca. EUR 230.000,-.

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Folgende Geldinstitute sind einzuladen, ein Anbot in gemischter Form (Abrechnung nach Euribor bzw. Fixzinsphase, gestaffelt) zu legen: NÖ Landesbank-Hypobank AG; Volksbank Ötscherland; Raiffeisenbank Region Melk; Sparkasse Melk, Mank-Kilb; Österreichische Postsparkasse AG; Kommunalkredit AG.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Beschlussfassung Sanierung WVA Hochbehälter Riegers.

 

Sachverhalt: Der Hochbehälter Riegers befindet sich in einem baulich schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. Notwendige Maßnahmen sind: bauliche Sanierung der Wasser- und Schieberkammerwände; Austausch der Rohrdurchführungen; Austausch der Verrohrungen, Schieber und Armaturen; Sanierung der Schieberkammerdecke durch Abtrag der Überschüttung, Demontage der Entlüftungen, Aufbringen einer Wärme- und Feuchtigkeitsisolierung und Neuauftrag der Überschüttung.

Eine grobe Kostenschätzung von Dipl.-Ing. Groissmaier & Partner über EUR 83.000,- liegt vor. Für die Wasserversorgungsanlage besteht eine Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Ruprechtshofen und St. Leonhard/F. mit einer Kostenaufteilung im Verhältnis 50:50. St. Leonhard ist federführend und muss daher die Sanierung mitbeschließen.

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die Sanierung des Hochbehälters Riegers beschließen. Mit der Sanierung soll noch im Oktober d.J. begonnen werden. Die Arbeiten sollen als Folgeauftrag ohne neuerliche Ausschreibung vergeben werden.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Beschlussfassung Vergabe von Ziviltechnikerleistungen für Errichtung der Regenrückhaltebecken in Zwerbach.

 

Sachverhalt: Um die Hochwassersituation in Zwerbach zu entschärfen, soll ein Regenrückhaltebecken errichtet werden. Honorarangebote über die erforderlichen Ingenieurleistungen wurden eingeholt, Bestbieter bei der Anbotseröffnung vom 8.8.2005 war das Büro Dipl.-Ing. Günter Groissmaier mit EUR 17.400,- incl. MwSt. Die geschätzten Kosten für die Errichtung belaufen sich auf ca. EUR 150.000,-. Da dieses Projekt sehr kostenintensiv und außerdem bei der Bevölkerung Zwerbachs nicht unumstritten ist, sind andere sinnvolle Maßnahmen zu prüfen.

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Die Vergabe der Ziviltechnikerleistung soll einstweilig ausgesetzt, andere Möglichkeiten erwogen und geprüft werden.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Beschlussfassung der Auftragsvergabe für die Ziviltechnikerleistungen für den Straßenausbau Römerweg, Austausch der Wasserleitung und Straßenbeleuchtung.

 

Sachverhalt: Vorgesehen sind der Straßenausbau, der Austausch der bestehenden Wasserleitung und die Verlegung der Straßenbeleuchtung am Römerweg. Mit den Ingenieurleistungen soll Dipl. Ing. Groissmaier & Partner beauftragt werden, Gesamtkostenschätzung ca. EUR 81.000,-. Folgende Firmen sind zur Anbotslegung einzuladen: Lang & Menhofer; Teerag-Asdag; Traunfellner; Alpine Mayreder; Zwettler; Swietelsky; Arges-Bau Amstetten.

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die Beauftragung des oben beschriebenen Vorhabens beschließen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Zu Punkt 12 der Tagesordnung:

Beschlussfassung des Ankaufes eines PC, eines Bildschirmes und 2 Bürosessel.

 

Sachverhalt: Für den neuen Gemeindeamtsmitarbeiter GR Martin Leeb ist eine entsprechende Arbeitsplatzausstattung anzuschaffen. Auf Vorschlag von GR Martin Leeb sollen ein Laptop (anstelle eines stationären PCs) mit Docking Station, Monitor und Tastatur angekauft werden. Der Laptop kann dann extern (evtl. in Kombination mit einem noch anzuschaffenden Beamer) auf Bauverhandlungen, im Gemeindesaal bei Sitzungen, bei Veranstaltungen u.v.m. eingesetzt werden. Es ist somit die Anschaffung eines zusätzlichen PCs nicht nötig. Ferner werden zwei Bürodrehstühle benötigt, die den heutigen Anforderungen an die Arbeitsplatzergonomie entsprechen.

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die Anschaffung des erforderlichen EDV-Equipments und der Bürodrehstühle beschließen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Zu Punkt 13 der Tagesordnung:

Beschlussfassung von Ehrungen am 12. November 2005.

 

Sachverhalt: Bei der Festsitzung am 12. November 2005 sollen verdiente Gemeindebürger mit Auszeichnungen geehrt werden. Einer der zur Ehrung Vorgeschlagenen, der ehem. GfGR Johann Loidhold, verzichtet in einem E-Mail-Schreiben vom 25. August d.J. ausdrücklich auf eine Auszeichnung seitens der Gemeinde.

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die Ehrungen lt. Liste des Gemeindevorstandes (in der Sitzung verlesen) beschließen. Von einer Ehrung des ehem. GfGR Loidhold soll Abstand genommen werden.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Zu Punkt 14 der Tagesordnung:

Beschlussfassung Richtlinien von Förderungen für den Ausbau von Hofzufahrten.

 

Sachverhalt: Um Grundstückszufahrten mit einer Gesamtlänge von weniger als 100 m fördern zu können, ist folgender Grundsatzbeschluss zu fassen:

Die Kosten für den Unterbau sind vom Förderungswerber selbst zu tragen, wobei auf eine fachgerechte Errichtung desselben zu achten ist. Die Möglichkeit zur Überprüfung muss gegeben sein. Gefördert wird lediglich die Aufbringung einer Asphaltdecke, wobei der Förderungswerber 25% der Kosten selbst zu tragen hat. Eine Übernahme des Weges in das öffentliche Gut ist nicht vorgesehen, die Erhaltung obliegt dem Förderungswerber. Die Förderungsanträge sind jeweils vom Gemeinderat zu behandeln.

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll den o.a. Grundsatzbeschluss fassen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Zu Punkt 15 der Tagesordnung:

Beschlussfassung Pandemieplanung – Medikamente für Schlüsselpersonal.

 

Sachverhalt: In einem Schreiben der NÖ Landesregierung, gestützt auf Informationen der WHO, wird vor der Möglichkeit einer so genannten Pandemie aufmerksam gemacht. Es wird die Befürchtung geäußert, dass im Anlassfall die Versorgung mit Medikamenten nicht ausreichend sein könnte. Die Firma Roche Austria GmbH. bietet die Möglichkeit, das Präparat Tamiflu ab 500 Packungen zum Preis von EUR 24,10 für das Schlüsselpersonal lt. Notfallplan zu erwerben. Eine gemeindeärztliche Stellungnahme von Dr. Pirkner wurde eingeholt, nach der diese Aktion zu befürworten sei, allerdings mit dem Hinweis, dass es sich um THERAPEUTISCHE ANWENDUNG und nicht um PROPHYLAXE (Vorbeugung) handelt.

Nach kurzer Diskussion wird vorgeschlagen, eine bezirksweite Lösung zu erarbeiten.

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Aufschub der Entscheidung, um die Möglichkeit einer bezirksweiten Lösung zu prüfen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Zu Punkt 16 der Tagesordnung:

Bericht des Bürgermeisters.

 

Verlesung diverser Schreiben und Angebote an den Gemeinderat bzw. den Bürgermeister:

-   Boden-Bündnis, Jahrestagung und Beitritt

-   Ersuchen an den Melkwasserverband um Entfernung der Anlandungen im

    Bereich Melkbrücke, Hauptstraße bis Höhe Kindergarten Ruprechtshofen,

    angeschlossene Unterschriftenliste der Anrainer

-   Dankschreiben des Imkerverbandes Ortsgruppe St. Leonhard/F./Ruprechtshofen

-   konsenslose Mülldeponie Geretzbach: Verfahren nach dem

   Abfallwirtschaftsgesetz

-   Kanalgebühren Herr, Sitz und Erber: Klärung durch den GVU

-   StreetControl: private Radarmessungen, für deren Kosten die Gemeinde

    aufzukommen hätte

-   Spendenaufruf des Gemeindevertreterverbandes aufgrund der

   Hochwasserschäden in Westösterreich

 

Ferner informiert der Bürgermeister noch über den Verkauf des Hornisch-Hauses, erinnert an die Generalversammlung am 14.10.2005 und an die Marterl-Wanderung am 26.10.2005 des Verschönerungsvereines und an die Eröffnung des neuen Verkaufslokals von Postpartner Trafik Hubmann am 29.8.2005. Ein kurzer Bericht vom Seniorenausflug 2005 nach Lilienfeld, bei dem 77 Senioren teilgenommen haben, rundet den Bericht des Bürgermeisters ab.

 

Zu Punkt 17 der Tagesordnung:

Bericht der Ausschüsse.

 

Hauptschul-Ausschuss: Lt. GR Ing. Gruber-Doberer wurde der Vergabevorschlag bestätigt, die erforderlichen Arbeiten können somit beginnen.

 

Jugend-Familie-Bildung: Ferienspiel: GR Ing. Aigelsreiter dankt allen Teilnehmern und Sponsoren, Dankesschreiben wurden bereits bei der Abschlussveranstaltung im Freibad übergeben. Alle Veranstaltungen wurden von den Kindern begeistert angenommen, die Besucherzahlen schwankten zwischen 40 und 80 Kindern.

 

Weitere Berichte aus den Ausschüssen lagen nicht vor.

 

Zu Punkt 18 der Tagesordnung:

Anfragen der Gemeinderäte.

 

GfGR Handl zeigt Interesse am Wartehaus der Eisenbahn und ersucht um Kontaktaufnahme. Klärung durch GR Leeb wird gewünscht, außerdem ersucht er um Bekanntgabe der Redaktionstermine für die Gemeindezeitung.

GR Streimelweger weist darauf hin, dass die Tafel „Achtung Kinder“ vor dem Grundstück Baumgartner Herbert von Thujen überwuchert und kaum mehr zu erkennen ist.

Außerdem wird auf hohe Brennesseln unmittelbar bei der Ortstafel Ruprechtshofen aufmerksam gemacht.

 

Zu Punkt 19 der Tagesordnung:

Dringlichkeitsantrag: Beschluss über die Errichtung eines Altstoff-Sammelzentrums in Zinsenhof durch den GVU.

 

Sachverhalt: Dieser Gegenstand bedarf einer dringlichen Erledigung, damit der GVU Melk auf dem den Marktgemeinden St. Leonhard am Forst und Ruprechtshofen gehörigen Grundstück in Zinsenhof ein Altstoffsammelzentrum errichten kann.

Ein Baurechtsvertrag zugunsten des GVU ist zu errichten, das Grundstück ist von der Gemeinde zur Verfügung zu stellen, Errichtung und Betrieb durch den GVU, keine weiteren Kosten für die Gemeinde, Gebühren von EUR 1,- pro Haushalt und Jahr sind vom GVU einzuheben.

 

Antrag des Gemeindevorstandes: Fassung eines Grundsatzbeschlusses über die Errichtung eines Altstoffsammelzentrums neben der Kläranlage.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

 

Da keine weiteren Anfragen und Anträge vorliegen, dankt der Bürgermeister den anwesenden Gemeinderäten und schließt die Sitzung um 20.45 Uhr.

 

Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Gemeinderatssitzung am 03.10.2005 genehmigt und gefertigt.