Protokoll der 03. ordentlichen Sitzung

06.06.2005

N i e d e r s c h r i f t

 

über die 3. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Ruprechtshofen am Montag, dem 6. Juni 2005, im Gemeindesaal (Bahnhofstraße 11) Ruprechtshofen.

 

Die Einladung ist am 1.6.2005 durch Kurrende an sämtliche Mitglieder des Gemeinderates ergangen.

 

Anwesend waren:

1.)      Bürgermeister          Dir., OSR Hermann Heiß

2.)      Vizebürgermeister   Josef Lehner (ab 19.45, Pkt.2 da)

3.)      Geschäftsf. GR       Werner Gallistl

4.)      "        "                 Rudolf Riegler

5.)      "        "                 Johann Aigner

6.)      "        "                 Josef Handl

7.)      Gemeinderat          Ing. Andreas Aigelsreiter

8.)           "                      Andreas Loidhold

9.)          "                      Karl Gattringer

10.)        "                      Martin Leeb

11.)        "                      Andreas Wieser

12.)        "                      Franz Reisinger

13.)        "                      Friedrich Fellner

14.)        "                      Engelbert Biber

15.)        "                      Franz Guger

16.)        "                      Josef Bernauer

17.)        "                      Leopold Mayerhofer

18.)         "                      Herbert Enigl

 

Entschuldigt waren:

1.)      Gemeinderat          Reinhard Winter

2.)           "                      Ing. Leopold Gruber-Doberer

3.)          "                      Gerald Streimelweger

 

Außerdem waren anwesend:

1.)      Schriftführer          Franz Trimmel

2.)      9 Zuhörer

 

Beginn der Sitzung: 19.37 Uhr

Ende der Sitzung: 23.20 Uhr

 

Vorsitzender: Bgm. Hermann Heiß

 

Die Sitzung ist beschlussfähig.

 

Die Sitzung ist öffentlich, außer Pkt. 15 und 16.

 

T a g e s o r d n u n g

Öffentliche Sitzung:

1.   Genehmigung bzw. Abänderung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung.

2.   Beschlussfassung einer Wohnbauförderung.

3.   Beschlussfassung der Vergabe der Erweiterung des Regenwasserkanals in der Teichgasse.

4.   Beschlussfassung der Vergabe der Erweiterung der Wasserleitung in der Teichgasse.

5.   Beschlussfassung der Wiederherstellung des Gleiskörpers bei den Kanalquerungen

       der ÖBB für die Abwassergenossenschaft Grabenegg - Rainberg.

6.   Beschlussfassung eines Ansuchens um Ermäßigung der Kanalgebühr.

7.   Beschlussfassung der Änderung der Friedhofsgebührenordnung.

8.   Beschlussfassung des Datenaustausches mit der Marktgemeinde St. Leonhard/F.

9.   Beschlussfassung wegen der Zustellung von Einladungen.

10. Beschlussfassung des Umbaues des Postamtes und Festsetzung der Miete.

11. Beschlussfassung der Sanierung der Güterwege und der Brückensanierung in Koth.

12. Bericht der Ausschüsse.

13. Bericht des Bürgermeisters.

14. Anfragen der Gemeinderäte.

 

Nichtöffentliche Sitzung:

15. Beschlussfassung von Personalangelegenheiten.

16. Beschlussfassung der Aufnahme eines Gemeindebediensteten.

 

 

E r l e d i g u n g

 

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.

 

Zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Genehmigung bzw. Abänderung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung keine Einwände erhoben wurden. Jeder Gemeinderat hat eine Kopie des Protokolls erhalten. Das Sitzungsprotokoll gilt daher als genehmigt.

Bgm. Heiß stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge das letzte Sitzungsprotokoll beschließen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen und das Protokoll wird unterschrieben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

Punkt 2     der Tagesordnung:

Beschlussfassung einer Wohnbauförderung.

 

Sachverhalt: Das Ehepaar Jürgen und Sandra Rutter in 3243 St. Leonhard/F., Ziegelstadl 20 hat ihr Wohnhaus im Rohbau hergestellt. Gemäß den Richtlinien des Gemeinderates beträgt die Wohnbauförderung der Gemeinde 15 % der bezahlten Aufschließungskosten.

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die Wohnbauförderung der Gemeinde in der Höhe von € 1.491,81 beschließen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 3     der Tagesordnung:

Beschlussfassung der Vergabe der Erweiterung des Regenwasserkanals in der Teichgasse.

 

Sachverhalt: Bei der Aufschließung der neuen Bauparzellen im Gsangweg musste mit der Errichtung der Straße der Regenwasserkanal errichtet werden. Von der Firma Anzenberger GmbH. in 3204 Kirchberg wurde dieses Anbot eingeholt.

Erweiterung des Regenwasserkanals und Anschluss an den Schmutzwasserkanal gemäß dem Anbot vom 11.5.2005,  € 16.978,-- zzgl. 20 % MWSt., als Folgeauftrag mit den gleichen Preisen, wie im Jahr 2004 bei der Erweiterung des Abwasserkanals in Zwerbach.

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge diesen Auftrag nachträglich an die Firma Anzenberger GmbH. zum angebotenen Preis vergeben.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 4     der Tagesordnung:

Beschlussfassung der Vergabe der Erweiterung der Wasserleitung in der Teichgasse.

 

Sachverhalt: Bei der Aufschließung der neuen Bauparzellen im Gsangweg musste mit der Errichtung der Straße die Wasserleitung verlegt werden. Von der Firma Anzenberger GmbH. in 3204 Kirchberg wurde dieses Anbot eingeholt.

Erweiterung der Wasserleitung  gemäß dem Anbot vom 11.5.2005,  € 7.590,-- zzgl. 20 % MWSt., als Folgeauftrag mit den gleichen Preisen, wie im Jahr 2004 bei der Erweiterung der Wasserleitung in Zwerbach.

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge diesen Auftrag nachträglich an die Firma Anzenberger GmbH. zum angebotenen Preis vergeben.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 5     der Tagesordnung:

Beschlussfassung der Wiederherstellung des Gleiskörpers bei den Kanalquerungen der ÖBB für die Abwassergenossenschaft Grabenegg - Rainberg.

 

Sachverhalt: Die Abwassergenossenschaft Grabenegg - Rainberg (AWG) hat ein Schreiben an die ÖBB Immobilien gerichtet und ersucht in diesem Schreiben um Zustimmung zur offenen Bauweise bei den Kanalquerungen. Die AWG verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Wiederherstellung des Gleiskörpers, aber erst auf Verlangen der ÖBB bei einer Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke. Die Marktgemeinde Ruprechtshofen soll die Ausfallshaftung für die Wiederherstellung des Gleiskörpers übernehmen, falls dies von der AWG nicht wahrgenommen werden kann.

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll der Übernahme der Ausfallshaftung für die Wiederherstellung des Gleiskörpers zustimmen, falls dies von der AWG nicht wahrgenommen werden kann.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 6     der Tagesordnung:

Beschlussfassung eines Ansuchens um Ermäßigung der Kanalgebühr.

 

Sachverhalt: Die Firma Grandits GmbH. hat mit Schreiben vom 3.5.2005 um Ermäßigung der Kanalgebühren angesucht. Das Büro Groissmaier wurde daraufhin beauftragt, die Berechnung der Kanalgebühr bei verschieden hoher Vorreinigungsleistung durchzuführen. Die benötigten Angaben zur Neuberechnung wurden erst vor einigen Tagen von der Fa. Grandits bekannt gegeben. Am kommenden Mittwoch, dem 8.6.2005 ist bei LR Plank ein Gespräch mit der Firma Grandits, mit dem Obmann des Abwasserverbandes, dem Bürgermeister und dem Büro Groissmaier.

Antrag des Bürgermeisters: Dieser Tagesordnungspunkt soll erst bei der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 7     der Tagesordnung:

Beschlussfassung der Änderung der Friedhofsgebührenordnung.

 

Sachverhalt: Die Friedhofsgebühren wurden im Jahr 1996 zuletzt angepasst. Bei der Gebarungsprüfung der Landesregierung wurde die Erhöhung der Gebührensätze vorgeschlagen.

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll folgende Friedhofsgebührenordnung beschließen:

 

Marktgemeinde Ruprechtshofen

Bezirk Melk, N.Ö.

3244 Ruprechtshofen, Hauptplatz 1

Tel. 02756-2388    Fax 02756-2227

Zahl: 817-1/2005

Betrifft: Verordnung des Gemeinderates über die Erlassung einer Friedhofsgebührenordnung

Ruprechtshofen, am 6. Juni 2005

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Ruprechtshofen hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2005, unter Zahl: 817-1/05, auf Grund des NÖ Friedhofsbenützungs- und Gebührengesetzes 1974, LGBl. 9470-4, folgende Friedhofsgebührenordnung beschlossen:

Friedhofsgebührenordnung

für den Friedhof der Marktgemeinde Ruprechtshofen

 

§ 1

Arten der Friedhofsgebühren

Für die Benützung des Gemeindefriedhofes werden eingehoben:

    a)    Grabstellengebühren;

    b)    Erneuerungsgebühren;

    c)    Beerdigungsgebühren;

    d)    Enterdigungsgebühren;

    e)    Gebühren für die Benützung der Leichenkammer (Leichenhalle)

           und Gebühren für die Benützung von Reservegrabstellen in der Gemeinde;

    f)     Gebühren für Grabdenkmäler.

 

§ 2

Höhe der Grabstellengebühren

(1) Die Grabstellengebühren (für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bzw. auf 30 Jahre erstmalig bei Grüften, mit der Möglichkeit der Erneuerung wie bei den übrigen Grabstellen) betragen für

    a)   gemeinsame Reihengräber               €    -,--

    b)   einzelne Reihengräber                   €     -,--

    c)   Familiengräber, und zwar

          1. zur Beerdigung bis zu 4 Leichen      120,00

          2. von mehr als 4 Leichen              €   200,00

    d)   Grüfte, und zwar

          1. zur Beisetzung bis zu 3 Leichen    € 1.200,00

          2. zur Beisetzung bis zu 6 Leichen    € 2.000,00

          3. zur Beisetzung bis zu 12 Leichen   € 3.000,00

    e)   Gräber, und zwar

          1. zur Beisetzung bis zu 4 Urnen       €   120,00

          2. zur Beisetzung bis zu 8 Urnen       €   200,00

          3. von mehr als 8 Urnen                  €   300,00

(2) Für Randgräber erhöhen sich die im Abs. (1) vorgesehenen Gebühren um 10 v. H., für Eckgräber und Grabstellen an der Friedhofsmauer um 20 v.H. des jeweiligen Gebührensatzes.

(3) Bei einzelnen und gemeinsamen Reihengräbern beträgt die Grabstellengebühr für Leichen von Kindern bis zu 10 Jahren die Hälfte der im Abs. (1) festgesetzten Gebühren.

 

§ 3

Höhe der Erneuerungsgebühren

(1) Für Erdgrabstellen wird die Erneuerungsgebühr (für die weitere Erneuerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

 

(2) Für Grüfte wird die Erneuerungsgebühr (für die weitere Erneuerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.

 

§ 4

Höhe der Beerdigungsgebühr

Die Beerdigungsgebühr für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates beträgt bei:

    a)   Erdgrabstellen   €  200,00

    b)   Kindergräbern    €  100,00

    c)   Urnengräbern    €  100,00

    d)   Grüften            €  360,00

    e)   blinden Grüften  €  360,00

Die Beerdigung erfolgt Montag Nachmittag, Dienstag bis Freitag Vormittag und Nachmittag.

Für Beerdigungen an Samstagen wird die doppelte Gebühr verrechnet. Sonntag, Feiertag und Montag Vormittag findet keine Beerdigung statt.

 

§ 5

Enterdigungsgebühren

Die Enterdigungsgebühr (für die Enterdigung - Exhumierung - einer Leiche) beträgt das Zweieinviertelfache der jeweiligen Beerdigungsgebühr.

 

§ 6

Höhe der Gebühren für die Benützung der Leichenkammer und

für die Benützung von Reservegrabstellen der Gemeinde.

   (1) Die Gebühr für die Benützung der Leichenkammer (Leichenhalle)

          beträgt für jeden angefangenen Tag   € 25,00

   (2) die Gebühr für die Beistellung einer Reservegrabstelle der Gemeinde beträgt

         bei Erdgräbern für jeden Monat          € 70,00

   (3) Beginnt oder endet die Benützung einer Reservegrabstelle während eines Monats, so ist für diesen Monat nur der verhältnismäßige Teil der im Abs. (2) festgesetzten Gebühren zu entrichten.

 

§ 7

Gebühren für Grabdenkmäler

Die Gebühren für Grabdenkmäler (für die Bewilligung zur Errichtung) betragen für

  a)  die Aufstellung eines einfachen Kreuzes

       aus Holz, Eisen oder Stein oder für die

       Anbringung einer Tafel an der Friedhofsmauer    € 10,00

  b)  die Aufstellung eines Denkmales und zwar

       1. bis zu 2 m Höhe und 2 m Breite                  € 30,00

       2. bis zu 3 m Höhe und 3 m Breite                  € 40,00

  c)  die Aufstellung von figuralen Denkmälern          € 40,00

  d)  die Aufstellung von Denkmalüberdachungen      € 40,00

  e)  die Eindeckung von blinden Grüften                 40,00

  f)  Grabeinfassungen aller Art                             € 20,00

  g)  die Anbringung eines Grabgitters                    € 15,00

 

§ 8

Benützungsgebühren für Auswärtige

Für Auswärtige erhöhen sich die jeweiligen Gebührensätze der §§ 2 bis 7 um 50 v.H.

 

§ 9

Schluss- und Übergangsbestimmungen

Diese Friedhofsgebührenordnung wird mit dem Monatsersten rechtswirksam, der dem Ablauf der Kundmachungsfrist zunächst folgt, das ist der 1. Juli 2005.

Zugleich tritt die Friedhofsgebührenordnung vom 12. August 1996 außer Kraft.

                            Der Bürgermeister: Heiß

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: zwei Gegenstimmen (FPÖ GR Leopold Mayerhofer und GR Herbert Enigl)

 

Punkt 8     der Tagesordnung:

Beschlussfassung des Datenaustausches mit der Marktgemeinde St. Leonhard/F.

 

Sachverhalt: Der Leitungskataster der ABA und WVA Ruprechtshofen ist fertig und wird laut Mitteilung des Büros Groissmaier in nächster Zeit der Gemeinde übergeben. Die DKM, die Naturstandsdaten und der Flächenwidmungsplan sind nur von unserem Gemeindegebiet verfügbar. Daher wäre ein kostenloser Datenaustausch mit der Gemeinde St. Leonhard/F. sinnvoll.

Weiters wird das ursprüngliche Angebot durch den erweiterten Datenumfang der ABA und WVA überschritten werden (zusätzliche Wasserleitungen, wie Zusammenschluss Zinsenhof und Baulanden, Anschluss nach Bergland), zusätzliche Kanalstränge des alten Regenwasserkanales und höhere Anzahl von Hausanschlüssen.

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll diesem kostenlosen Datenaustausch von der DKM, den Naturstandsdaten, des Flächenwidmungsplanes und des Leitungskatasters der ABA und der WVA zustimmen.

Der Überschreitung des Angebotes soll zugestimmt werden.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 9     der Tagesordnung:

Beschlussfassung wegen der Zustellung von Einladungen.

 

Sachverhalt: Der Bürgermeister bringt ein Schreiben des Herrn Franz Freunberger bezüglich der Zustellung der Sitzungseinladungen den Gemeinderäten zur Kenntnis.

Antrag des Gemeindevorstandes: Die Gemeinderäte sollen zu den Vorstands-, Gemeinderats- und Ausschusssitzungen mittels Fax oder e-mail eingeladen werden. Die Unterschrift auf der Kurrende wird bei der Sitzung geleistet. Die Sitzungstermine des Gemeindevorstandes und des Gemeinderates sind allen Gemeinderäten bekannt.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 10     der Tagesordnung:

Beschlussfassung des Umbaues des Postamtes und Festsetzung der Miete.

 

Sachverhalt: Die Post AG hat mit Schreiben vom 2. Juni 2005 mitgeteilt, dass mit 8. Juli 2005 das Postamt geschlossen wird. Die Tabak-Trafik Johanna Hubmann wird ab 11. Juli 2005 Postpartner. Das Schreiben von Frau Johanna Hubmann wegen der notwendigen Umbauarbeiten und der Höhe des Mietzinses wird den Gemeinderäten vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll einer Sanierung des jetzigen Postlokales durch die Familie Hubmann und die dafür entstandenen Kosten als Mietvorauszahlung zustimmen. Der Mietpreis für den Geschäftsraum und die Nebenräume soll einheitlich € 1,50 je m² und die MWSt. betragen. Ein neuer Mietvertrag wird erstellt.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 11     der Tagesordnung:

Beschlussfassung der Sanierung der Güterwege und der Brückensanierung in Koth.

 

Sachverhalt: Der Wegausschuss hat am 20. Mai 2005 alle Gemeinde- und Güterwege mit Herrn Nutz von der Abteilung ST8 besichtigt. Die Kosten für die Sanierung werden mit € 35.000,-- veranschlagt. Die kaputte Schlattenbachbrücke in Koth soll erneuert werden. Mit der Versicherung soll eine Abfindung ausverhandelt werden. Damit der Bau der Kläranlage ordnungsgemäß erfolgen kann, muss rechtzeitig die Brücke gerichtet werden. Herr Nutz wird eine Kostenschätzung für eine neue Brücke, bzw. die Herstellung eines Voest-Profiles bringen.

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die Erhaltung der Gemeinde- und Güterwege gemäß des Erhebungsberichtes zum Förderantrag vom 20.5.2005 beschließen. Gleichzeitig soll der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss fassen, dass die Brücke über den Schlattenbach in Koth neu errichtet oder ein Voest-Profil angebracht wird. Es soll die günstigste Variante hergestellt werden.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 12     der Tagesordnung:

Bericht der Ausschüsse.

 

Vbgm. Josef Lehner berichtet, dass die Schneeräumung im letzten Winter teurer war.

 

GfGR Werner Gallistl berichtet vom Hauptschulausschuss, dass die Pläne für den Umbau vom Land bewilligt wurden. In der nächsten Hauptschulausschusssitzung werden die Leasingfinanzierung (Vergabe an Bestbieter) und der Schulmöbelankauf beschlossen. Die Errichtung des Buseinstiegplatzes wurde begonnen. Die Umbaupläne liegen nach der Sitzung zur Einsicht für die Gemeinderäte auf.

 

GfGR Rudolf Riegler berichtet von der Sitzung des Freizeitanlagenausschusses und der Besichtigung der Sportanlagen.

 

GfGR Johann Aigner berichtet vom Open Air, der Teilnahme der Gemeinderäte zu Fronleichnam, dem Standort der Polytechnischen Schule in Mank und der durchgeführten Kindergarteninspektion .

 

GfGR Josef Handl berichtet von den Aktivitäten des Umwelt- und Zivilschutzausschusses.

 

GR Ing. Andreas Aigelsreiter berichtet vom Jugend-, Familien- und Bildungsausschuss, sowie vom Ferienspiel 2005, welches heuer von der Gemeinde St. Leonhard/F. organisiert wird.

 

Punkt 13     der Tagesordnung:

Bericht des Bürgermeisters.

 

Die Freiwillige Feuerwehr Brunnwiesen ersucht in einem Schreiben vom 28.4.2005 um Mitteilung, wieso der Standort für ein gefördertes Rüstfahrzeug nicht mehr in Brunnwiesen ist. Herr Vbgm. Lehner hat mit Herrn Landesfeuerwehrkommandanten Weissgerber telefonisch wegen eines Standortwechsels des Rüstfahrzeuges gesprochen. Da Herr Landesfeuerwehrkommandant Weissgerber im Ausland war, wurde keine verbindliche Auskunft erteilt, sondern auf ein späteres Gespräch im Büro verwiesen. Seitens der Gemeinde Ruprechtshofen erfolgte kein Standortwechsel. Daher muss geklärt werden, woher die Unterlagen des Landesfeuerwehrkommandanten stammen.

 

Das Pfarramt Ruprechtshofen hat noch nicht den Antrag um Benützung des Gemeindegrundes für die Errichtung einer Ausfahrt in Schlatten gestellt.

 

Mit Herrn Franz Zöchbauer und Herrn Fahrnberger von der Fa. Lang und Menhofer wurde die Babenbergergasse besichtigt. Der Asphalt ist nicht abgebrochen oder hat Risse, wie von zwei Gemeinderäten behauptet wurde. Die Straßenböschung ist sehr steil und wird auf zwei Stellen zum Rutschen von den Kindern verwendet. Für eine dauerhafte Sanierung der Böschung wurden folgende Vorschläge gemacht:

Das Bankett wird mit Erde aufgeschüttet und ca. 2 m Breite des Grundes wird durch die Gemeinde von Herrn Zöchbauer gekauft.

Die Straßenböschung wird mit Erde Richtung Schlattenbach aufgefüllt. Zu dieser Aufschüttung wird sehr viel Erde benötigt ( ca. 3.000 m³). Die Zufahrt für die LKW’s muss erst geregelt werden, weil sonst die Babenbergergasse sanierungsbedürftig ist.

 

Die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsraum St. Leonhard/F. - Ruprechtshofen hat bereits eine Sitzung gehabt. Als Sprecher von Ruprechtshofen wurden die Gemeinderäte Werner Gallistl und Ing. Leopold Gruber-Doberer nominiert.

 

Die NÖ Landesregierung fördert den Ankauf eines Notstromaggregates (mindestens 15 KVA Leistung) für die Versorgung wichtiger Einrichtungen der Gemeinde im Katastrophenfall (z.B. Gemeindeeinsatzleitung).

 

Zwei Schreiben von Herrn Ing. Josef Schrattmeier werden den Gemeinderäten zur Kenntnis gebracht.

 

Die Veranstaltungen in Ruprechtshofen und Umgebung, welche seit der letzten Sitzung waren, werden vom Bürgermeister in Erinnerung gebracht.

 

Der Sozialdemokratische Klub im Gemeinderat hat eine schriftliche Anfrage bezüglich der Haushalte, welche zuviel Kanaleinmündungsabgabe entrichtet haben, an den Bürgermeister gestellt.

Die Beantwortung wird schriftlich erfolgen.

 

Die Landesstraße L 105 wird zwischen der Melkbrücke und dem Ortszentrum St. Leonhard/F. mit einer Verschleißschicht überzogen. Der Gehsteig in diesem Bereich wird teilweise saniert.

 

Das Brückengeländer bei der Melkbrücke wurde erneuert. Da die Sichtverhältnisse bei der Einmündung in die Freizeitlände schlechter wurden, wurde eine Verkehrsverhandlung abgehalten und es wurden eine Stopptafel mit Haltelinie und ein Verkehrsspiegel angeordnet und aufgestellt.

 

Beim Schlachthof Kerschner war eine wasserrechtliche Überprüfungsverhandlung.

 

Die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum muss in nächster Zeit erhoben werden.

 

Die Herren Hinteregger und Schweigl sind die Geologen des Landes und erstellen das Gutachten in Baulanden und Kronberg für die Bewilligung des Flächenwidmungs-planes.

 

Herr Ing. Andreas Fenzl hat bei der Gemeinde vorgesprochen und um Einladung zur Anbotslegung für Bauplanungen ersucht.

 

Punkt 14     der Tagesordnung:

Anfragen der Gemeinderäte.

 

GfGR Josef Handl fragt, wann in der Babenbergergasse die verkehrsberuhigenden Maßnahmen (Straßenmarkierung und Aufstellen von Blumentrögen) errichtet werden. Das Schneiden des lebenden Zaunes entlang der L 105 wird von Herrn Ernst Nurscher verlangt.

Herr Ernst Nurscher meint, dass die Gemeindearbeiter zulange im Kaffeehaus ihre Jause einnehmen.

Wann ist der nächste Redaktionsschluss für die Gemeindezeitung?

 

GfGR Rudolf Riegler fragt, wie viele Personen beim Röntgenbus waren.

 

Punkt 15     der Tagesordnung: (Nichtöffentliche Sitzung)

Beschlussfassung von Personalangelegenheiten.

 

Sachverhalt: Dieser Tagesordnungspunkt wird nicht öffentlich behandelt.

 

Punkt 16     der Tagesordnung: (Nichtöffentliche Sitzung)

 

Sachverhalt: Dieser Tagesordnungspunkt wird nicht öffentlich behandelt.

 

Nachdem keine Anträge und Anfragen mehr vorliegen und sämtliche Punkte der Tagesordnung erledigt wurden, dankt der Bürgermeister den Mitgliedern des Gemeinderates für ihre Mitarbeit und schließt die Sitzung.

  

Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Gemeinderatssitzung am 11.07.2005 genehmigt und gefertigt.