Protokoll der 02. ordentlichen Sitzung

18.04.2005

N i e d e r s c h r i f t

 

über die 2. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Ruprechtshofen am Montag, dem 18. April 2005, im Gemeindesaal (Bahnhofstraße 11) Ruprechtshofen.

 

Die Einladung ist am 13.4.2005 durch Kurrende an sämtliche Mitglieder des Gemeinderates ergangen.

 

Anwesend waren:

1.)      Bürgermeister            Dir., OSR Hermann Heiß

2.)      Vizebürgermeister     Josef Lehner

3.)      Geschäftsf. GR         Werner Gallistl

4.)         "        "                 Rudolf Riegler

5.)         "        "                 Johann Aigner

6.)         "        "                 Josef Handl

7.)      Gemeinderat            Ing. Andreas Aigelsreiter (ab Pkt. 3, 20.00 Uhr)

8.)         "                          Karl Gattringer

9.)         "                          Martin Leeb

10.)       "                          Reinhard Winter

11.)       "                          Andreas Wieser

12.)       "                          Franz Reisinger

13.)       "                          Ing. Leopold Gruber-Doberer

14.)       "                          Friedrich Fellner

15.)       "                          Engelbert Biber

16.)       "                          Franz Guger

17.)       "                          Gerald Streimelweger

18.)       "                          Josef Bernauer

19.)       "                          Leopold Mayerhofer

 

Entschuldigt waren:

1.)      Gemeinderat            Andreas Loidhold

2.)      "                            Herbert Enigl

 

Außerdem waren anwesend:

1.)      Schriftführer            Franz Trimmel

 

Beginn der Sitzung: 19.47 Uhr

Ende der Sitzung: 23.06 Uhr

 

Vorsitzender: Bgm. Hermann Heiß

 

Die Sitzung ist beschlussfähig.

 

Die Sitzung ist öffentlich, außer Pkt. 12

 

T a g e s o r d n u n g

Öffentliche Sitzung:

Pkt.:

1.  Genehmigung bzw. Abänderung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung.

2.  Beschlussfassung von Subventionsansuchen.

3.  Beschlussfassung des neuen Raumordnungsprogrammes.

4.  Beschlussfassung der Ausschreibung für die Aufnahme eines Gemeindebediensteten.

5.  Beschlussfassung der Übernahme der Ausfallshaftung

     für die Abwassergenossenschaft Grabenegg - Rainberg.

6.  Beschlussfassung der Verwendung der Haltestelle Reisenhof - Lehen.

7.  Beschlussfassung und Vergabe des Grundbaues für die Zufahrtsstraße Schrattmaier.

8.  Beschlussfassung des Straßenbauprogramms 2005.

9.  Bericht der Ausschüsse.

10. Bericht des Bürgermeisters.

11. Anfragen der Gemeinderäte.

 

     Nichtöffentliche Sitzung:

12. Beschlussfassung der Gewährung einer Beihilfe

     an einen bedürftigen Gemeindebürger.

 

 

E r l e d i g u n g

 

Bevor die Sitzung eröffnet wird, wird GR Josef Bernauer vom Bürgermeister angelobt.

 

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.

 

Bevor der Punkt 1 der Tagesordnung behandelt wird, bringt der Bürgermeister einen Dringlichkeitsantrag zur Kenntnis:

 

„Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-6, in der derzeit gel­tenden Fassung, stelle ich den Antrag, nachstehenden Gegenstand als Punkt 13 in die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung aufzunehmen und zu behandeln.

 

Pkt.:   13       Beratung und Beschlussfassung eines Arbeitskreises für gemeinsame Projekte mit der Gemeinde St. Leonhard/F.“

 

Dieser Gegenstand bedarf einer dringlichen Erledigung, damit die Arbeit so rasch wie möglich aufgenommen wird.

Antrag: Der Punkt 13 wolle daher in der Sitzung des Gemeinderates am 18.4.2005 als Dringlichkeitsantrag behandelt werden.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

Zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Genehmigung bzw. Abänderung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung keine Einwände erhoben wurden. Jeder Gemeinderat hat eine Kopie des Protokolls erhalten. Das Sitzungsprotokoll gilt daher als genehmigt.

Bgm. Heiß stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge das letzte Sitzungsprotokoll beschließen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

Punkt 2     der Tagesordnung:

Beschlussfassung von Subventionsansuchen.

 

Sachverhalt: Es wurden die geforderten Rechnungen von der Musikkapelle und der Volkstanzgruppe noch nicht vorgelegt. Daher wird dieser Tagesordnungspunkt nicht behandelt.

 

Punkt 3     der Tagesordnung:

Beschlussfassung des neuen Raumordnungsprogrammes.

 

Sachverhalt: Der Entwurf zum Örtlichen Raumordnungsprogramm / Flächenwidmungsplan war vom 28.2.2005 bis zum 12.4.2005 zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden mit dem Raumplaner und dem Bearbeiter der Abt. RU2, Herrn DI Wolfgang Löffler, besichtigt und in einer Stellungnahme zur Gemeinderatssitzung zusammengefasst. Anhand dieser Stellungnahmen und der Pläne werden alle Änderungen den Gemeinderäten zur Kenntnis gebracht.

Antrag des Gemeindevorstandes: Vorbehaltlich der Zustimmung der Abt. RU2 soll der Gemeinderat folgende Verordnung beschließen:

 

Gemeinde: Ruprechtshofen

Polit. Bezirk: Melk

Land: Niederösterreich

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung vom 18.4.2005 nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen, folgende

 

VERORDNUNG

 

§ 1 Gemäß den §§ 13 bis 22 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-19 wird hiermit das

ÖRTLICHE RAUMORDNUNGSPROGRAMM 2005 DER MARKTGEMEINDE RUPRECHTSHOFEN erlassen.

 

§ 2 Ziele der Örtlichen Raumordnung sind:

 

(1)     Allgemeine Ziele

 

1 . Oberstes Ziel dieses Raumordnungsprogrammes ist die Erhaltung und Gestaltung des Gemeindegebietes als geeigneter Lebensraum für die ansässige Bevölkerung bei Erhaltung der Landschaft und ihres Erholungswertes, sowie die Sicherung der für die Landwirtschaft wertvollen Flächen.

 

2. Die Gestaltung des Baulandes hat nach den Grundsätzen der Erhaltung der Lebensqualität und einer aktiven Ortsbildpflege und Ortsbildgestaltung zu erfolgen.

 

3. Für die Marktgemeinde Ruprechtshofen wird für den Planungshorizont im Jahr 2021 eine Bevölkerungszahl von ca. 2.600 Einwohnern einschließlich der Zweitwohnsitze angestrebt.

 

(2)     Besondere Ziele

 

1. Ruprechtshofen strebt die Funktion eines Agrarstandortes, eines Wohnstandortes mit hoher Lebensqualität sowie eines Standortes für die gewerbliche Wirtschaft an.

 

2 . Das Orts- und Landschaftsbild, insbesondere die typischen Bachlandschaften und Waldflächen sollen geschützt werden. Bachläufe, Obstgärten, Ufervegetationen, Baumgruppen, kulissenhafte Waldstreifen und innerörtliche Grünelemente sollen erhalten werden.

 

3. Zur Arbeitsplatzsicherung wird die Ansiedlung von Betrieben des Gewerbes und der gehobenen Dienstleistungen angestrebt.

 

4. Die Siedlungsentwicklung soll im Interesse eines rationellen Einsatzes der Infrastruktur sowie eines ansprechenden Ortsbildes in den bestehenden Baulandreserven forciert werden. Mittel- bis langfristige Siedlungserweiterungen sind in den im Entwicklungskonzept dafür vorgesehenen Bereichen durchzuführen.

 

§ 3 Maßnahmen der Örtlichen Raumordnung

 

(1) Zur Erhaltung der Attraktivität von Ruprechtshofen als Wohnstandort sollen Maßnahmen der Vertragsraumordnung angewendet werden, um verfügbare Bauplätze für die bauwillige Bevölkerung zu schaffen.

 

(2) Zur Wirtschaftsförderung sollen alle Förderungsmittel, die vom Land Niederösterreich und vom Bund angeboten werden, in Anspruch genommen werden.

 

(3) Langfristig sollte das Angebot an Freizeit-, Erholungs- und kulturellen Einrichtungen erweitert werden.

 

(4) Wohngebiete sollen nur über Anlieger- und Sammelstraßen aufgeschlossen werden, bzw. sollen entsprechende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Wohnbereichen gesetzt werden.

 

(5) Die Bautätigkeit in neuen Siedlungen soll nur im Anschluss an bestehende Straßen bzw. bei geplanten Straßen jeweils am Straßenanfang sukzessive fortschreitend und unter Verhinderung von Baulücken erfolgen.

 

(6) Die im Entwicklungskonzept vorgesehenen Siedlungserweiterungsgebiete werden erst dann in Bauland umgewidmet, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. die Verfügbarkeit für eine Bebauung innerhalb von 5 Jahren muss durch Baulandsicherungsverträge im Sinne des § 16a des NÖ-Raumordnungsgesetzes gegeben sein,

2. bei grundbesitzübergreifenden Aufschließungen müssen sich die Grundeigentümer auf ein gemeinsames Parzellierungskonzept, welches die Zustimmung der Gemeinde findet, einigen,

3. neben der Abtretung von öffentlichen Verkehrsflächen muss auch die Abtretung von Flächen für Spielplätze, Parkanlagen und/oder Grüngürtel gewährleistet werden,

4. zum Zeitpunkt der Aufschließung muss die Errichtung der erforderlichen Infrastruktur gewährleistet werden können .

 

(7) Die Umwidmung auf Bauland von Teilflächen der Siedlungserweiterungsgebiete ist nur dann zulässig, wenn sich diese in direktem Anschluss an bestehendes Bauland befinden und die Erschließung der verbleibenden Flächen dadurch nicht behindert wird.

 

(8) Für die im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Aufschließungszonen gelten folgende Freigabebedingungen:

     BW-A1, KG. Riegers:

      - Gewährleistung der Herstellung einer verkehrssicheren Erschließungsstraße

      - Vorlage eines Parzellierungskonzeptes

 

§ 4 Flächenwidmungsplan

 

(1) Die vom Ingenieurkonsulenten für Raumplanung und Raumordnung, Dipl.-Ing. Dr. techn. Herbert Schedlmayer am 18.4.2005 unter der Plannummer 0740/F.1. bis F.3. verfasste und aus drei Blättern bestehende Plandarstellung stellt den Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Ruprechtshofen dar. Die darin enthaltenen Widmungs- und Nutzungsarten werden hiermit festgelegt, bzw., wo es sich um überörtliche Planungen handelt, kenntlich gemacht.

 

(2) Die Plandarstellung, die mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

 

§ 5 Entwicklungskonzept

 

(1) Die vom Ingenieurkonsulenten für Raumplanung und Raumordnung, Dipl.-Ing. Dr. techn. Herbert Schedlmayer am 18.4.2005 unter der Plannummer 0740/EK.1. verfasste und aus einem Blatt bestehende Plandarstellung stellt das Entwicklungskonzept 2005 der Marktgemeinde Ruprechtshofen dar. Die darin enthaltenen Aussagen und Inhalte sind bei allen künftigen Änderungen des Flächenwidmungsplanes zu berücksichtigen.

 

(2) Die Plandarstellung, die mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

 

§ 6 Rechtswirksamkeit

 

Diese Verordnung wird nach ihrer Genehmigung durch die NÖ- Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam. Gleichzeitig wird das bisher rechtsgültige Örtliche Raumordnungsprogramm außer Kraft gesetzt.

 

Ruprechtshofen, am 18.4.2005

    Der Bürgermeister

    Heiß

 

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 4     der Tagesordnung:

Beschlussfassung der Ausschreibung für die Aufnahme eines Gemeindebediensteten.

 

Sachverhalt: Herr Wilfried Schrattmaier hat mit Schreiben vom 12.11.2004 die Funktion des Amtsleiters zurückgelegt. Der Bezug wurde um die Leiterzulage gekürzt. Frau Aloisia Nurscher geht nächstes Jahr im Sommer in den Vorruhestand. Deshalb muss eine Person, welche die Buchhaltung, den Voranschlag und den Rechnungsabschluss erstellen kann aufgenommen werden. Diese/r neue Bedienstete soll leitender Gemeindebediensteter werden.

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll folgende Ausschreibung beschließen:

S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g

 

Bei der Marktgemeinde Ruprechtshofen gelangt der Dienstposten  eines/r leitenden Gemeindebediensteten  zur Besetzung.

Wir erwarten von unserem/r neuen Mitarbeiter/in:

- Österreichische Staatsbürgerschaft oder

   Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates.

- Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Dienststellen

   sowie mit den Abläufen und Aufgaben eines Gemeindeamtes.

- PC - Anwenderkenntnisse.

- Gemeindedienstprüfung bei NÖ LRGH

   (Kann auch in den ersten drei Dienstjahren nachgeholt werden).

- Abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienst (für männliche Bewerber).

- Unbescholtenheit (Strafregisterbescheinigung, nicht älter als 3 Monate).

- Körperliche Eignung (gemeindeärztliches Zeugnis von Dr. Pirkner).

- Berufserfahrung erwünscht.

Senden Sie uns Ihre schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf, Abschluss- und Verwendungszeugnissen bis spätestens 25. Mai 2005, 12.00 Uhr an das Gemeindeamt Ruprechtshofen, Hauptplatz 1, 3244 Ruprechtshofen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 5     der Tagesordnung:

Beschlussfassung der Übernahme der Ausfallshaftung für die Abwassergenossenschaft Grabenegg - Rainberg.

 

Sachverhalt: GR Ing. Andreas Aigelsreiter ist befangen und verlässt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzung.

Die Abwassergenossenschaft Grabenegg - Rainberg ersucht den Gemeinderat um die Übernahme der Ausfallshaftung für ein Darlehen von 1.000.000,-- €. Die Laufzeit beträgt 30 Jahre. Wenn die Gemeinde die Ausfallshaftung übernimmt, bekommt die Abwassergenossenschaft die gleichen Konditionen bei den Banken wie die Gemeinde selbst. Die Abwassergenossenschaft Grabenegg - Rainberg entsorgt 79 Liegenschaften und ca. 300 Einwohner aus diesem Gebiet.

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat soll die beantragte Ausfallshaftung übernehmen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 6     der Tagesordnung:

Beschlussfassung der Verwendung der Haltestelle Reisenhof - Lehen.

 

Sachverhalt: Die ÖBB - Infrastruktur Bau AG beabsichtigt die Haltestelle Reisenhof-Lehen zu demontieren und anderweitig wiederzuverwenden. Da die Gemeinde bei der Errichtung mitfinanziert hat, wird um eine Zustimmung ersucht.

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Bürgermeister soll mit den zuständigen Stellen der Bahn verhandeln und einen Nachlass für die Errichtung der Bahnquerungen durch die Abwassergenossenschaft Grabenegg - Rainberg erreichen.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 7     der Tagesordnung:

Beschlussfassung und Vergabe des Grundbaues für die Zufahrtsstraße Schrattmaier.

 

Sachverhalt: Durch die Parzellierung der Grundstücke Schrattmaier werden drei neue Bauparzellen geschaffen. Da mit dem Rohbau auf diesen neuen Parzellen bald begonnen wird, muss der Grundbau für die Zufahrt errichtet werden. Es wurden folgende Anbote eingeholt:

Gerhard Ederer, Rainberg 10   €  5.090,-- o. MWSt.

Brandl GmbH., Wieselburg      €  4.991,-- o. MWSt.

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Auftrag zur Herstellung des Grundbaues soll an die Billigstbieter, die Firma Brandl GmbH. vergeben werden.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Punkt 8     der Tagesordnung:

Beschlussfassung des Straßenbauprogrammes 2005.

 

Sachverhalt: Heuer sollen folgende Straßen ausgebaut werden:

 Neue Zufahrtsstraße Schrattmaier (Grundbau)

Verlängerung bei den Digi Real GmbH. - Gründen in Zwerbach (Grundbau)

Römerweg bis zum Haus Bernauer (Wasser, Straßenbeleuchtung und Asphalt)

Föhrengasse neue Siedlung (KRZ zur Staubfreimachung, Asphaltierung erst wenn alle Häuser gebaut sind)

Antrag des Gemeindevorstandes: Diese genannten Straßen sollen heuer gerichtet werden.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Die GR Handl und Streimelweger berichten, dass in der Babenbergergasse der Grundbau (im hinteren Straßenteil) schlecht ist und saniert gehört, weil der Schotter über die Böschung rinnt.

 

Von der Straßenmeisterei Mank werden heuer folgende Straßen saniert:

L 105 von der Melkbrücke bis zur Gemeindegrenze St. Leonhard/F.

Zwerbach - Ortsende bis zur L 105 in der Schlatten.

 

Das Brückengeländer bei der Melkbrücke bei der Volksschule wird erneuert. Das alte Brückengeländer erwirbt die Gemeinde zu einem günstigen Preis und verwendet dieses bei Brücken der Gemeinde.

 

Punkt 9     der Tagesordnung:

Bericht der Ausschüsse.

 

Vbgm. Josef Lehner berichtet, dass derzeit kein Antrag auf Ausbau eines Güterweges vorliegt. Die Hauszufahrten werden mit KRZ Material geschottert. Nach der Konstituierung des Wegausschusses werden die Güterwege und Gemeindestraßen besichtigt und Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen.

Der neue Plan für die Sanierung der Hauptschule liegt derzeit bei der NÖ Landesregierung zur Bewilligung.

 

GfGR Josef Handl berichtet von der Besichtigungsfahrt der Altstoffsammelzentren.

 

Punkt 10     der Tagesordnung:

Bericht des Bürgermeisters.

 

Die Pfarrkirche Ruprechtshofen hat bei der NÖ Agrarbezirksbehörde den Antrag gestellt, für das Grundstück Nr. 1182/10 in der KG 14052 Rainberg ein Bringungsrecht einzuräumen. Da mit Herrn Schramek keine Einigung erreicht wurde, wurde vorgeschlagen, eine neue Ausfahrt über den Graben und die Böschung der Gemeinde eine neue Ausfahrt zu errichten. Der Gemeinde dürfen keine Kosten entstehen. Von der Kirche wurde noch kein Antrag gestellt.

 

Herr Harald Streimelweger hat die Bauparzelle von der Familie Enigl gekauft. Entlang der L 105, hinter dem Gehsteig, soll ein lebender Zaun gepflanzt werden. Der Straßenmeister hat seine Zustimmung erteilt.

 

Am 29. März 2005 waren der Bürgermeister, der Vizebürgermeister und Wilfried Schrattmaier bei der NÖ Landesregierung wegen der Verlegung der Straße bei den Hereschwerken. Die Kosten für die Straßenverlegung ohne Grundkauf wurden mit ca. 375.000,-- € angegeben. Für die Verlegung des Kanals und der Wasserleitung werden zusätzlich € 150.000,-- geschätzt. Über die Höhe der Beteiligung der Firma Hereschwerke muss erst verhandelt werden.

 

Wegen der Postpartnerschaft kommt am 22. April 2005 ein Herr von der Post zur Frau Hubmann. Der Bürgermeister ist zu diesem Gespräch eingeladen.

 

Das Haus „Hornisch“, das Haus „Urban“ und das Haus „Kögel, früher Sündermann“ sind zum Verkauf angeboten.

 

Herr Johann Selhofer und seine zwei Schwestern besitzen jeweils eine Bauparzelle in Rottenhof. Der Grund muss erst parzelliert werden. Diese Bauparzellen bieten die drei Besitzer der Gemeinde zum Kauf an. Solange die Grundteilung und die Zufahrt nicht geregelt sind, kann an einen Kauf nicht gedacht werden.

 

Mit der Familie Luger wird wegen des Baugrundverkaufes gesprochen. Ein Gespräch mit der Caritas wird vermittelt.

 

Der Löschteich in Baulanden soll erst im Herbst geräumt werden.

 

Frau Diana Umgeher in Wolkersdorf, 3240 Mank, will bei uns Kindergartenhelferin werden. Da wir derzeit keinen Bedarf haben, müssen wir dieses Ansuchen zurückweisen.

 

Der UTC Leonhofen hat ein Schreiben an die Gemeinde gerichtet und die Erweiterung der Tennisanlage angekündigt.

 

Die Termine von den Veranstaltungen werden den Gemeinderäten mitgeteilt.

 

Das Ufer des Melkflusses soll zwischen der Brücke bei der L 105 und der Wehrstraße geräumt werden. Die Durchführung muss der Melkwasserverband veranlassen.

 

Beim Turnsaal der Volksschule ist der Boden kaputt.

 

Beim Friedhofsparkplatz verunreinigt der Rindenmulch die angrenzende Wiese der Familie Scherz.

 

Der Röntgenzug der Landesregierung ist am 31. Mai 2005 in Ruprechtshofen.

 

Punkt 11     der Tagesordnung:

Anfragen der Gemeinderäte.

 

GfGR Johann Aigner fragt, wann die nächste Gemeindezeitung gemacht wird.

 

GfGR Josef Handl fragt, ob bei der Familie Herr, Lindengasse 6 wegen der Versickerung eine Überprüfung erfolgte.

 

Punkt 12     der Tagesordnung: (Nichtöffentliche Sitzung)

Beschlussfassung der Gewährung einer Beihilfe an einen bedürftigen Gemeindebürger.

 

Siehe Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung.

 

Punkt 13     der Tagesordnung: (Dringlichkeitsantrag)

Beratung und Beschlussfassung eines Arbeitskreises für gemeinsame Projekte mit der Gemeinde St. Leonhard/F.

 

Sachverhalt: Bei einer gemeinsamen Sitzung der ÖVP Gemeinderatsfraktion von Ruprechtshofen und St. Leonhard/F. wurde die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft vereinbart.

Pro Gemeinde sollen 3 ÖVP, 1 SPÖ und 1 FPÖ Gemeinderäte nominiert werden.

Antrag des Bürgermeisters: Folgende Gemeinderäte sollen in den Arbeitskreis entsendet werden:

Bgm. Hermann Heiß, Gemeindevorstände, GR Ing. Leopold Gruber-Doberer und GR Leopold Mayerhofer.

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Nachdem keine Anträge und Anfragen mehr vorliegen und sämtliche Punkte der Tagesordnung erledigt wurden, dankt der Bürgermeister den Mitgliedern des Gemeinderates für ihre Mitarbeit und schließt die Sitzung.

 

Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Gemeinderatssitzung am 06.06.2005 genehmigt und gefertigt.