Marktstandsgebühren

Zuständig

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Ruprechtshofen hat in der 5. Sitzung am 16. November 2010, TOP 14, folgende 

MARKTSTANDSGEBÜHREN

beschlossen.


Verordnung

1.

Höhe der Marktstandsgebühren

 

Je angefangenem Laufmeter Marktstand ist der Betrag von € 5,- zu bezahlen. Bei weniger als drei Laufmetern ist der Mindestbetrag von € 15,- zu bezahlen.

 

2.

Rechtsgültigkeit

 

Diese Verordnung tritt mit dem Monatsersten in Kraft, der dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist zunächst folgt.

 

Alle bisher gefassten Gemeinderatsbeschlüsse über die Höhe der Marktstandsgebühren treten mit Wirksamwerden der gegenständlichen Verordnung außer Kraft.

 

 


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